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Gesetzesänderungen und Neuregelungen

(lifePR) (Düsseldorf, )
Derzeit treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft oder erlangen in nächster Zeit Gültigkeit. ARAG Experten geben einen Überblick:

+++ August 2010 +++

Gesetz zu Einsparungen im Arzneimittelbereich

Die Arzneimittelausgaben sind im vergangenen Jahr stark gestiegen. Um dem entgegen zu wirken, ist der Gesetzgeber aktiv geworden. Auf bestimmte Medikamente müssen Preisrabatte gewährt werden. Außerdem müssen die Preise bis zum 31. Dezember 2013 stabil gehalten werden. Die Reglungen gelten für verschreibungspflichtige Medikamente ohne Festbetrag. Für die Versicherten ändert sich zunächst nichts: Sie beteiligen sich wie bisher nur mit der gesetzlichen Zuzahlung an den Rezeptkosten. Die Regierung erhofft sich durch sinkende Arzneimittelpreise allerdings eine Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen, was zu stabilen Beiträgen führen soll. In Anbetracht der Zusatzbeiträge, die ein Großteil der Kassen erheben, scheint es sich um nicht mehr als einen frommen Wunsch zu handeln.

Mindestlohn in der Pflegebranche

Seit dem 1. August gilt ein gesetzlicher Mindestlohn in der Pflegebranche. Der Pflegemindestlohn beträgt 8,50 Euro (West) bzw. 7,50 Euro (Ost). Erhöhungen in Höhe von 25 Cent erfolgen ab Januar 2012 und ab Juli 2013. Dieser Mindestlohn ist für alle in Deutschland in diesem Bereich beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzuhalten. Der Pflegemindestlohn gilt in ambulanten, teilstationären oder stationären Pflegebetrieben. Bezahlt wird der Mindestlohn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die überwiegend Grundpflegeleistungen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilitätsübungen erbringen. Auszubildende und Praktikanten, Hauswirtschaftskräfte und Demenzbetreuer sind ausgenommen.

Nationales Stipendien-Programm

Der Gesetzgeber hat ein nationales Stipendienprogramm beschlossen. Begabte Studierende sollen dadurch an Hochschulen in Deutschland durch ein Stipendium unterstütz werden. Die Stipendien in Höhe von 300 Euro pro Monat sollen von privaten Geldgebern (Unternehmen, Stiftungen, Privatpersonen) und dem Staat gemeinsam finanziert werden. Das Programm wird von den Hochschulen selbst verwaltet. Diese werden im Laufe des Sommersemesters 2011 mit den Vergabeverfahren beginnen können. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (http://www.bmbf.de/...).

Musterwiderrufs-Information für Darlehensverträge

Ein Darlehensgeber war bereits gesetzlich verpflichtet, Verbraucher über ihre Widerrufsrecht zu informieren. Nunmehr hat der Gesetzgeber einen Musterwiderruf geschaffen. Das Muster gibt Auskunft darüber, wie lange die Frist für einen Widerruf dauert, wann sie beginnt und welche Folgen sie hat. Die Verwendung dieses Musters ist für den Darlehensgeber allerdings freiwillig.

September 2010

Glühlampenausstieg

Am 1. September 2010 tritt die zweite Stufe des EU-Glühlampenausstiegs in Kraft. Dadurch werden haushaltsübliche Glühlampen ab 75 Watt vom Markt verschwinden. Bereits im Markt lagernde Lampen dürfen die Händler über den Stichtag hinaus noch verkaufen.

Reform des Versorgungsausgleichs

Bereits im Februar 2009 wurde eine Reform des Versorgungsausgleichs beschlossen. Übergangsregelungen laufen nun aus. Für Verfahren, die bis zum 31. August 2010 nicht abgeschossen wurden, gilt automatisch ab dem 01. September das neue Recht. Damit ist gewährleistet, dass alle Versorgungsausgleichssachen innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Reform auf das neue Teilungssystem umgestellt werden.

Oktober 2010

Vollstreckung von Bußgeldern innerhalb der EU

Zum 1. Oktober 2010 wird ein EU-Rahmengesetz umgesetzt, das die Vollstreckung von Bußgeldern ab 70,00 Euro in Deutschland ermöglicht. Im Ausland verhängte Bußgelder werden dann von deutschen Behörden vollstreckt. Das Gesetz findet auch Anwendung auf Fahrverstöße, die bereits zwischen Juni und September begangen wurden. Im europäischen Ausland sind Bußgelder oft wesentlich höher als in Deutschland, weshalb die 70,00 Euro-Grenze schnell erreicht ist.
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