Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 826159

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Herr Dr. Koen Van Hooste +49 211 9632220
Logo der Firma ARAG SE

Glühende Kohle in der Kälte

ARAG Experten über das Grillen im Winter

(lifePR) (Düsseldorf, )
Wer in dieser kalten Jahreszeit gemütlich essen gehen möchte, wird von der Coronapandemie ausgebremst. Schließungen von Restaurants machen einen kulinarischen Ausflug unmöglich. Der Sommerhit schlechthin könnte eine Alternative sein: Warum also nicht einfach mal den Grill auch im Winter anwerfen.

Grillen mit Glühwein und einer dicken Jacke
Im eigenen Garten und wenn kein Nachbar belästigt wird, kann man auch im Winter tun und lassen, was man will. Anders sieht es auf einer Terrasse oder einem Balkon im Mehrfamilienhaus aus oder wenn der Qualm aufs Nachbargrundstück ziehen kann. Es sind je nach Ort unterschiedliche Einschränkungen zu beachten: Wo das Landgericht (LG) Stuttgart die Grilldauer auf Balkon oder Terrasse auf dreimal zwei Stunden pro Jahr (Az.: 10 T 359/96) begrenzt, erlaubt das Oberlandesgericht Oldenburg es, vier Mal pro Jahr bis 24 Uhr zu grillen. Weiteres Grillen ist demnach nur bis 22 Uhr erlaubt (Az.: 13 U 53/02). Das LG Düsseldorf verbietet die Nutzung von Holzkohlegrills auf dem Balkon aber komplett (25 T 435/90). Mieter sollten in erster Linie klären, ob das Grillen durch eine Regelung im Mietvertrag oder in der Hausordnung verboten ist. Halten sich die Mieter trotz Abmahnung nicht an das Verbot, so darf ihnen fristlos gekündigt werden (LG Essen, Az.: 10 S 438/01). Auch wenn keine Verbotsregelung greift, raten die ARAG Experten zu gegenseitiger Rücksichtnahme. Man sollte auch beim Wintergrillen darauf achten, dass Wärme- und Rauchentwicklung nicht überhandnehmen und dass die entstehenden Dünste nicht in die Nachbarwohnungen ziehen können.

Elektrogrill: eine Alternative?
Die Vorstellung, dass man mit dem nahezu qualmlosen Elektrogrill immer auf dem Balkon grillen darf, ist leider falsch. Trotz der Empfehlung einen Elektrogrill zu nutzen (LG Stuttgart Az.: 10 T 359/96), wird der Elektrogrill juristisch mit einem Holzkohlegrill gleichgesetzt. In seinem Urteil (Az.: 10 S 438/01) unterscheidet das LG Essen nämlich nicht zwischen einem Elektrogrill und einem Holzkohlegrill. Demnach ist grillen einfach nur grillen. Wenn im Mietvertrag ein Grillverbot aufgeführt ist, erstreckt sich das also auch auf Elektrogrills. Wenn aber nur die Verwendung von Holzkohle ausdrücklich verboten wird, kann man das Elektrogerät bei gegenseitiger Rücksichtnahme nutzen.

Wintergrillen: einige Tipps
Wenn es draußen eisig kalt ist, bereitet das dem Grillfreund schon mal Schwierigkeiten. Planen Sie genug Brennmaterial ein, da Briketts und Holzkohle im Winter deutlich schneller durchglühen. Das Feuer sollte auch vor Kälte und Wind geschützt werden, indem man den Deckel schließt. Außerdem wird das Grillgut so gleichmäßiger mit Wärme versorgt. Aufgrund der längeren Grillzeit empfiehlt es sich, dünnere Stücke Fleisch auf den Rost zu legen. Um dafür zu sorgen, dass das Grillgut im Anschluss nicht zu schnell auskühlt, sollte man die Servierteller drinnen bei Zimmertemperatur aufbewahren.

Asche sicher entsorgen
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Grillkohle oder -briketts auch bei kaltem Wetter bis zu drei Tage lang buchstäblich brandgefährlich sind und sich wieder entzünden könnten. Daher sollte man die Asche nicht direkt nach dem Grillen in der Mülltonne entsorgen, sondern in einem feuerfesten Behälter mit Deckel.

Weitere interessante Informationen unter:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.