Google ist nicht nur die größte Suchmaschine im Internet, sondern auch eine besonders komfortable. Bei der Suche nach einem Eintrag ergänzt Google das Suchwort sichtbar um weitere Begriffe, um das Thema zu spezifizieren. Der Name eines Firmengründers aus der Nähe von Speyer wurde so um die Begriffe "Scientology" und "Betrug" ergänzt. Das fand der Mann gar nicht lustig; er sieht die Ergänzungsvorschläge vielmehr als geschäftsschädigend an und glaubt, dass seine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Der 50-Jährige, dessen Firma Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika vertreibt, klagt auf Unterlassung und fordert eine Geldentschädigung. In einem früheren Verfahren war der Fall bereits vom Oberlandesgericht (OLG) Köln abgewiesen worden. Der Unternehmer ging jedoch in Revision - mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof entschied im Mai 2013 in einem Grundsatzurteil, dass rein technisch erzeugte Suchvorschläge auch Persönlichkeitsrechte verletzen können (Az.: VI ZR 269/12). Nun prüft das OLG erneut, ob Google in diesem Fall die Suchwortkombination unterlassen muss. Ein abschließendes Urteil ist noch nicht ergangen.
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