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Grabbeigaben: Was darf mit in den Sarg oder ins Grab?

ARAG Experten über eine Bestattungskultur im Wandel

(lifePR) (Düsseldorf, )
Lebendig mit dem verstorbenen Ehepartner begraben wird man heutzutage glücklicherweise nicht mehr. Solche Nebenbestattungen sind eher vorchristlicher Natur. Auch der geliebte Vierbeiner darf nur eingeäschert in einer Urne mit seinem Herrchen ins Grab und gilt dann als offizielle Sargbeigabe. Da stellt sich die vielleicht etwas heikle Frage: Was darf denn eigentlich mit in den Sarg? Und gibt es eine Kleiderordnung für die Verstorbenen? Die ARAG Experten klären anlässlich des Tags des Friedhofs am 20. September auf.

Bestattungsgesetze der Länder
Auch wenn sie sich im Großen und Ganzen sehr ähnlich sind: Bestattungen sind in Deutschland Ländersache und werden in den jeweiligen Landesbestattungsgesetzen individuell geregelt. Darin festgeschrieben sind beispielsweise Auflagen zum Erstellen eines Totenscheins, Vorgaben zu Ruhezeiten oder zur Leichenschau. Unterschiedlich handhaben die Länder beispielsweise die Bestattungsfrist. Das ist die Zeit, die zwischen Sterbefall und Überführung des Leichnams in die Leichenhalle liegt: Während diese Frist in Sachsen etwa bei 24 Stunden liegt, muss der Verstorbene in Thüringen erst nach 48 Stunden in die Leichenhalle überführt werden.

Was darf mit ins Grab?
Strenggenommen dürfen nach Auskunft der ARAG Experten nur Erde und Blumen ins Grab, um den Toten die letzte Ehre zu erweisen. Dabei steht die Erde für die Sterblichkeit und die Blumen symbolisieren das ewige Leben. Andere Grabbeigaben sind nicht erlaubt.

Was darf mit in den Sarg?
Um die Trauer besser zu verarbeiten, ist es auch heute noch üblich, Verstorbenen ausgewählte Beigaben mit auf die letzte Reise zu geben. Das ist nicht nur erlaubt, sondern im Rahmen der Trauerbewältigung ausdrücklich erwünscht. Doch für die Sargbeigaben gibt es Grenzen. Die werden von der Friedhofsverwaltung der jeweiligen Kommunen gesetzt. Kurz gesagt: Es darf alles mit in den Sarg, was sich mehr oder weniger zersetzt und dabei das Grundwasser nicht verschmutzt. So zumindest die etwas pietätlose Regel. Dennoch wird es kaum einen Bestatter geben, der sich weigert, dem Leichnam ein Trikot seines Lieblings-Fußballvereins anzuziehen, wenn dies der letzte Wille des Verstorbenen war. Auch das nicht verrotbare Kuscheltier wird vermutlich mit in den Sarg dürfen. Und gegen Fotos, Briefe oder ein Kreuzworträtsel ist als Sargbeigabe ohnehin nichts einzuwenden.

Dies ist im Sarg tabu
Gegenstände hingegen, die den Zersetzungsprozess des Körpers beeinflussen, sind als Mitgabe für den Sarg tabu. Während die meisten Bestatter über das Trikot aus 100 Prozent Polyester noch hinwegsehen, den Motorradhelm werden sie nicht als Mitgabe akzeptieren. Und auch, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten nicht ohne sein Handy auskam – im Grab haben technische Geräte nichts verloren, denn sie zersetzen sich nicht und könnten bei einer Feuerbestattung großen Schaden anrichten. Auch Glas oder Dinge, die Gas enthalten, können explodieren und sind daher bei der Urnenbestattung verboten. Die ARAG Experten raten Hinterbliebenen daher nur zu Beigaben, die rückstandslos verbrennen oder schmelzen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

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