Kinder sind Hochrisikogruppe
Etwa 60 Prozent der Unfälle von Kindern passieren laut Bundesarbeitsgemeinschaft „Mehr Sicherheit für Kinder e.V.“ in der eigenen Wohnung oder im häuslichen Umfeld. Typische Unfälle sind neben Stürzen, Ertrinken und Vergiftungen auch Verbrühungen und Verbrennungen. Jedes Jahr müssen allein in Deutschland ca. 30.000 Kinder unter 15 Jahren mit Verbrennungen und Verbrühungen ärztlich versorgt werden. Doch die Hochrisikogruppe bei thermischen Verletzungen bilden Kinder im Alter bis zu fünf Jahren.
In ihrem Jahresbericht 2021 zählt die Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin 2.038 Kinder. Darunter sind es vor allem bis dreijährige Kinder (77 Prozent), die mit teilweise schwersten Brandverletzungen behandelt werden mussten. Immerhin: Typische Grillunfälle, beispielsweise durch Flammen oder Fettverbrennungen, spielen mit sieben Prozent eine vergleichsweise geringe Rolle. Allerdings werden kleine Kinder meist frontal von den Flammen erfasst und erleiden Verbrennungen vor allem am vorderen Oberkörper (44 Prozent), Armen (39 Prozent), Händen (29 Prozent) und dem Kopf/Gesicht (24 Prozent).
Regeln am Grill
Zunächst einmal muss der Grill sicher und möglichst windschattig stehen. Wer flüssige Grillanzünder wie etwa Benzin oder Spiritus einsetzt, muss stets damit rechnen, dass Stichflammen entstehen. Papier, Holz oder feste, geprüfte Grillanzünder aus dem Fachhandel, wie z. B. Zündwürfel, Anzündriegel oder Grillpaste, sind deutlich kinderfreundlicher. Wer keine Geduld hat, sollte sich einen Gasgrill zulegen. Denn Holzkohle braucht etwas Zeit, bis sie grillbereit glüht. Von flüssigem Brandbeschleuniger raten die ARAG Experten dringend ab, es besteht Explosionsgefahr.
Oft entsteht Feuer beim Grillen durch Fett, das in die Holzkohle tropft. Dabei können sich schnell unkontrollierbare Stichflammen entwickeln. Daher raten die ARAG Experten zu Grillschalen, auf die das Grillgut gelegt wird. Unabhängig vom Anzünder bleiben Grill und Grillkohle eine heiße Angelegenheit, deren Risiken Kinder oft nicht einschätzen können. Daher sollten sie von Anfang an lernen, einen Sicherheitsabstand von zwei bis drei Metern zu halten. Und Toben in der Nähe eines Grills ist grundsätzlich tabu! Zudem sollten vor allem Kinder schwer entflammbare Kleidung aus Naturfasern tragen, wenn gegrillt wird, für den Fall, dass doch einmal Funken sprühen.
Gerät die Situation doch einmal außer Kontrolle, darf das brennende Fett auf keinen Fall mit Wasser gelöscht werden. Eine Löschdecke, Sand oder ein Feuerlöscher sollten dann griffbereit sein. Auch nach dem Grillen ist die Glut gefährlich, weil sie lange heiß bleibt. Daher darf der Grill auch nach dem Grillvergnügen nicht unbeaufsichtigt bleiben. Auch das Auskippen der glühenden Holzkohle, etwa auf Rasen, Beet oder Sand, ist keine gute Idee, da die Kinder in die Glut treten könnten.
Erste Hilfe bei Verbrühungen und Verbrennungen
Verbrennungen und Verbrühungen sind schmerzhaft und häufig langwierig. Umso wichtiger, dass nach dem Unfall schnelles, aber gleichzeitig besonnenes und ruhiges Handeln erfolgt. Zunächst muss das Feuer beziehungsweise brennende Kleidung mit Wasser, einer Decke oder durch Wälzen am Boden gelöscht werden. Dabei sollte eingebrannte Kleidung am Körper belassen werden. Die verbrannten Hautbereiche müssen sofort gekühlt werden. Dadurch wird ein Fortdauern der Hitzewirkung im Gewebe – das sogenannte „Nachbrennen“ – verhindert. Kleinflächige Verbrennungen, zum Beispiel am Finger, sollten mit handwarmem Wasser (mindestens 15 Grad warm) für etwa zehn Minuten gekühlt werden. Hat das Kind Brandblasen davongetragen, müssen diese unbedingt verschlossen bleiben, um eine Infektionsgefahr zu verhindern. ARAG Experten weisen darauf hin, dass großflächige Verbrennungen nicht gekühlt werden dürfen, da dies zu einer gefährlichen Unterkühlung führen kann. Stattdessen sollten die betroffenen Körperteile mit einem keimfreien Verbandstuch aus dem Verbandskasten locker und ohne Druck abgedeckt werden. Parallel zu allen Maßnahmen sollte sofort der Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 angerufen werden.
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