Die Brille für immer im Etui lassen zu können, ist ein Traum vieler Fehlsichtiger. Er kann durch eine Korrektur der Sehschärfe per Laserstrahl vielfach wahr werden. ARAG Experten warnen jedoch vor Enttäuschungen, wenn trotz Laserbehandlung die Brille weiterhin notwendig ist und verweisen auf einen entsprechenden Fall. Eine Frau ließ sich zwar ihre Kurzsichtigkeit erfolgreich lasern, doch nach der OP stellte sich bei ihr eine Altersweitsichtigkeit heraus und die Brille musste auf der Nase bleiben. So hatte sich die Frau das nicht gedacht. Ein Leben ohne Brille war für sie überhaupt der Grund für die Laser-OP gewesen, für die sie immerhin 4.500 Euro gezahlt hatte. Die gute Nachricht kommt von den ARAG Experten. Die enttäuschte Patientin hat Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Ärzte hätten sie nämlich informieren müssen, dass auch nach dem Lasern eine Brille erforderlich sein könne – diese Aufklärung wurde unterlassen. So erhielt die Frau nicht nur ihre 4.500 Euro zurück, sondern obendrein noch 1.500 Euro Schmerzensgeld.
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