Viele geschiedene Eheleute haben den nachehelichen Unterhalt in einem Vergleich geregelt. Immer mehr zum Unterhalt verpflichtete Ehepartner fragen sich, ob sie diese Vergleiche im Hinblick auf die am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Unterhaltsrechtsreform nicht abändern können. Immerhin sieht die neue Gesetzeslage eine stärkere finanzielle Eigenverantwortung der geschiedenen Ehegatten vor. Der Gesetzgeber hat diese Problematik nun erkannt und bestimmt, dass vor dem 1. Januar 2008 geschlossene Vergleiche, die auch unter Berücksichtigung der Unterhaltsrechtsreform einen gerechten Interessenausgleich darstellen, auch weiterhin gültig bleiben. Bei dieser Beurteilung steht den Gerichten, die über eine Abänderungsklage entscheiden müssen, ein weiter Bemessungsspielraum zu. Die neue Gesetzeslage allein reicht jedenfalls nicht aus, um die alten Vergleiche abzuändern, erläutern ARAG Experten. Bei jeder Entscheidung ist auch das schutzwürdige Vertrauen des Unterhaltsberechtigten in die bisherige Vereinbarung zu berücksichtigen. Dies musste sich nun auch ein geschiedener Ehemann vom Oberlandesgericht Dresden sagen lassen (Az.: 23 UF 626/08). Nach dem im Jahr 2006 geschlossenen Vergleich sollte er ab 2009 bis Ende 2014 280 Euro monatlich an seine geschiedene Ehefrau zahlen, danach wird auf den Unterhalt verzichtet. Da die gemeinsamen Kinder aber nicht mehr betreut werden müssen und die Ehefrau über eine qualifizierte Berufsausbildung verfügt, wollte der Mann ihr wegen der neuen Gesetzeslage keinen Unterhalt mehr zahlen. Das OLG wies die Abänderungsklage jedoch mit dem Hinweis auf die lange Ehedauer von 17 Jahren, das schutzwürdige Vertrauen und die ehebedingten Nachteile der Ehefrau zurück.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Hinweis
Hinweis
Storys per RSS Feed und Facebook
Zu jeder Kategorie der lifePR erhalten Sie auch gesondert einen gefilterten Feed. Auch in jedem Newsroom finden Sie den Abonnieren-Button mit weiteren individuellen RSS-Feeds. Zudem gibt es für jede Kategorie auch eine entsprechende Facebook-Seite.
Wählen Sie eine Kategorie, um sich die dazugehörige URL anzuzeigen.
Story veröffentlichen
Sie möchten Ihre Story kostenlos veröffentlichen? Überlassen Sie das Einstellen und Prüfen ganz einfach unserem Serviceteam!
Sie sind bereits Kunde bei der lifePR und möchten Ihre Story veröffentlichen und zielgerichtet versenden?
Zur MyBox
Vorschau
Dateiname
Beschreibung
Copyright
Herausgeber
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Verwenden Sie das folgende Formular, um Ihr Login-Passwort zurückzusetzen. Sie erhalten nach dem Absenden eine E-Mail. Bitte klicken Sie den in der E-Mail enthaltenen Link an, um Ihr Passwort zurückzusetzen.
Anmeldung erforderlich
Für diese Funktion ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte melden Sie sich an.
Anmelden
Noch nicht registriert?
oder anmelden via
Einwilligung zu Cookies und Daten
Sofern Sie die Kartendienste von Google Maps verwenden möchten, werden zwangsläufig personenbezogene Daten an Google übermittelt. Google ist ein Dienstleister in einem Drittstaat, dessen Datenschutzniveau nicht dem der EU entspricht. Ihre Daten können von Google auch für eigene Zwecke verwendet werden. Google ist anhand Ihrer IP-Adresse, Ihres Google Accounts (sofern vorhanden und eingeloggt) und anhand weiterer Kriterien in der Lage Sie als natürliche Person zu identifizieren. Über die durch Google durchgeführten Datenverarbeitungen können Sie sich HIER erkundigen.
Mit Klick auf den Button „Google Maps laden“ erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten an Google übertragen werden. Eine Übermittlung findet erst nach erfolgter Einwilligung statt.
Weiterempfehlen
Hält der Vergleich
Eine Story von ARAG SE
Story herunterladen
Hält der Vergleich
Eine Story von ARAG SE
Wir senden Ihnen folgende Informationen an Ihre E-Mail-Adresse: