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Haftpflicht

(lifePR) (Düsseldorf, )
Haftpflicht bedeutet die Verpflichtung zum Schadenersatz. Werden Schadenersatzansprüche gegen den Verein oder ein Mitglied geltend gemacht, so müssen diese unverzüglich dem zuständigen Versicherungsbüro angezeigt werden. Nach eingehender Prüfung werden dann im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen berechtigte Ansprüche befriedigt. Der Sportversicherungsvertrag sieht beispielsweise Versicherungsschutz bei Schäden an fremden unbeweglichen Sachen und deren Einrichtungen vor, die von den Vereinen für ihre satzungsgemäßen Zwecke benutzt werden (z.B. Schäden an den Scheiben der benutzten Städtischen Turnhalle). Versichert sind neben dem offiziellen Sportbetrieb der Vereine auch deren gesellige und gesellschaftliche Veranstaltungen, wie z.B. Weihnachtsbasar und Aufstiegsfeier. Auch bei einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wird die Haftpflichtversicherung des Sportversicherungsvertrages angesprochen. Unter der Verkehrssicherungspflicht versteht man die Verpflichtung eines jeden, der durch sein Tun eine Gefahrenlage geschaffen hat, die zur Abwendung eines Schadens von Personen und Sachen erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. So ist z.B. der Verein für sein Vereinsheim verpflichtet, dass die Zugänge zu seinem Grundstück keine größeren Unebenheiten aufweisen und dass sie im Winter von Schnee und Eis möglichst freigehalten werden. Die Haftpflichtversicherung im Rahmen der Sportversicherungsverträge ist also durchaus umfangreich. ARAG Experten weisen aber daraufhin, dass das Abhandenkommen einer Sache nicht als Sachbeschädigung gilt und daher im Rahmen der Sport-Haftpflichtversicherung nicht versichert ist; Ausnahmen gelten bei Schlüsselverlust. Ist das Abhandenkommen jedoch auf einen Personen- oder Sachschaden zurückzuführen zum Beispiel die Vernichtung einer Sache, ist Versicherungsschutz widerum gegeben. Im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Sportversicherungsvertrages besteht darüber hinaus auch für Organisationsverschulden Versicherungsschutz. Ein solches liegt vor, wenn der verantwortliche Verein Fehler bei der Organisation einer Veranstaltung begeht und für daraus entstandene Schäden in Anspruch genommen wird. Ein Beispiel: Bei einer Radsportveranstaltung stürzt ein Teilnehmer über einen zu weit herausragenden Kanaldeckel auf der Straße. Gegenüber dem Verein können nun Ersatzansprüche geltend gemacht werden, weil eine mangelhafte Wegstrecke ausgewählt wurde.

ARAG SE

Die ARAG ist mit knapp 22 Millionen versicherten Breiten- und Spitzensportlern Europas größter Sportversicherer. Neben Freizeitsportlern, die über ihren jeweiligen Landessportbund bei der ARAG versichert sind, genießen auch alle Leistungssportler, die von der Stiftung Deutsche Sporthilfe gefördert werden, den umfangreichen Versicherungsschutz der ARAG. Außerdem sind die über 300.000 Wintersportler der Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband versichert. Seit über 25 Jahren leistet der Sportversicherer Nummer 1 darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Erforschung und Prävention von Sportunfällen und -verletzungen. Dabei arbeitet die ARAG eng mit dem Lehrstuhl für Sportmedizin und Sporternährung der Ruhr-Universität Bochum zusammen und ist außerdem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sicherheit im Sport (ASiS).

Der ARAG Konzern ist der international anerkannte unabhängige Partner für Recht und Schutz. Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Mit mehr als 3.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,4 Milliarden €. Außerhalb Deutschlands ist die ARAG in weiteren zwölf europäischen Ländern und den USA für ihre Kunden aktiv. Auf dem US-amerikanischen Rechtsschutzmarkt nimmt die ARAG heute eine Spitzenposition ein. Darüber hinaus ist der Konzern in Spanien und Italien mit seinen Rechtsschutzprodukten Marktführer.

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