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Hals- und Beinbruch

(lifePR) (Düsseldorf, )
Ob ein verdorbener Magen, ein Fehltritt beim Bergwandern oder der Seeigelstachel im Fuß; Krankheit und Verletzungen im Urlaub sind immer ein Ärgernis. Zum Glück sind die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen auch im Europäischen Ausland versichert. Aber ARAG Experten warnen vor überzogenen Vorstellungen, wenn es um die Kostenübernahme im Ausland geht. Die gesetzlichen Kassen übernehmen Kosten nur in Höhe einer in Deutschland üblichen Behandlung. Sonderkosten, die z. B. entstehen können, weil der Arzt am Urlaubsort oder das dortige Krankenhaus Touristen wie Privatpatienten abrechnet, übernehmen die deutschen Kassen nicht. Genauso wenig übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherer einen Rücktransport, selbst wenn dieser medizinisch sinnvoll ist, weil es vor Ort z. B. an Spezialisten fehlt. Auch Privatpatienten sollten sich vor der Reise erkundigen, was im Falle eines Falles abgedeckt ist. Bei Reisen ins nichteuropäische Ausland lohnt sich in jedem Fall eine Auslandskrankenversicherung. Solche Versicherungen kosten nur ein paar Euro und sind in der Regel für sechs Wochen Urlaub im Laufe eines Jahres gültig.
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