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Handgepäck im Flugzeug

ARAG Experten sagen, was mitfliegen darf und was nicht!

(lifePR) (Düsseldorf, )
Ob bei Städtetrips übers Wochenende oder bei der Billig-Airline, die die Gepäckannahme extra abrechnet – das Fliegen nur mit Handgepäck liegt voll im Trend. Das Handgepäck wird somit stetig größer. Was frühe die Handtasche der reisenden Damen war, sind heute mehr oder weniger kleinformatige Koffer. Um ihre Beinfreiheit beraubte Fluggäste und Stewardessen im Kampf mit vollgestopften Gepäckfächern können ein Lied davon singen. Was überhaupt ins Handgepäck gehört und was nicht, klären ARAG Experten.

Verboten im Handgepäck

Pistolen, Feuerwaffen, deren Munition und sonstige Waffen haben in der Flugkabine und somit auch im Handgepäck natürlich gar nicht verloren! Das gilt laut ARAG Experten auch für Nachbildungen und Imitationen von Waffen – das beinhaltet auch Spielzeugwaffen für Kinder. Gegenstände, die als Waffe eingesetzt werden können, wie z.B. Ski- und Wanderstöcke oder Schlittschuhe und Rasierklingen sind im Handgepäck nicht erlaubt.Das gilt auch für neutralisierende oder kampfunfähig machende Gegenstände, wie z.B. Elektroschocker und Gegenstände, die als Schlagwaffe gebraucht werden können, wie z.B. Baseballschläger, Golfschläger oder Skateboards. Die Flugkabine ist auch kein Chemielabor: Explosive und entflammbare Stoffe sowie chemische und toxische Stoffe sind genau so verboten wie Feuerwerkskörper. Und auch wenn in der Enge der Kanbine andere Passagiere einem ab und zu unangenehm nahe kommen können: Auch Abwehr- und Betäubungssprays, wie z.B. Pfefferspray gehören niemals ins Handgepäck.

Die Sache mit den Flüssigkeiten

Um die Sicherheit an Bord der Flugzeuge zu erhöhen, wurden in den vergangenen Jahren mehrere Gesetze erlassen und Richtlinien erstellt, die regeln, welche Gegenstände in der Flugzeugkabine mitgeführt werden dürfen. Am bekanntesten ist sicher die EU-Richtlinie, die die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck regelt. Sie besagt, dass von den folgenden Waren jeweils nur 100-ml-fassende Behälter mitgeführt werden dürfen:
  • Flüssigkeiten, wie Wasser, Erfrischungsgetränke, Saft, Suppen und Sirup
  • Cremes, Gels, Shampoos, Duschgels, Lotionen und Öle
  • Kosmetikartikel, wie Mascara, Parfum, flüssiges Make-up, flüssiger Lippenstift und Zahnpasta
  • Sprays und Schäume, wie Rasierschaum, Haarspray, Deodorant, Haarschaum
  • Mixturen aus flüssigen und festen Stoffen und andere Gegenstände ähnlicher Zusammensetzung (z.B. Brotaufstrich, Joghurt)
Die Behälter müssen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Beutel von max. 1 Liter Inhalt untergebracht sein. Auf gar keinen Fall mitgeführt werden dürfen Gas und Gasbehälter, Benzinfeuerzeuge und   Farbsprühdosen, so ARAG Experten.

Taschenmesser – ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs?

Auch die Dinge des täglichen Gebrauchs wie Nagelscheren oder Einmalrasierer dürfen der EU in der Regel ins Handgepäck. Anders sieht es aber bei Reisen nach Asien oder in die USA aus. Scharfe Gegenstände sind dort tabu. Auch das vielgeliebte Taschenmesser mit einer Klingenlänge bis 6 cm, sollte da nicht ins Handgepäck. Wer, darauf beim Flug nicht verzichten kann, muss eben in der EU bleiben, obwohl es auch hier schon zu Problemen bei der Sicherheitsüberprüfung gekommen sein soll.

Immer im Handgepäck

Einige Gegenstände müssen sogar im Handgepäck transportiert werden. Eine Mitnahme im Aufgabegepäck ist nicht erlaubt. Dazu gehören laut ARAG Experten die Lithium-Ionen-Akkus in Handys und Laptops, sowie auch E-Zigaretten. Ausnahmen gibt es nur bei Flügen in die USA und nach Großbritannien, wenn diese aus bestimmten Ländern starten. In diesen Ausnahmefällen ist die Mitnahme von Laptops und Handy im Handgepäck verboten. Für Flüge von Europa gilt dies allerdings nicht.  Auch einige andere Gegenstände sollten immer ins Handgepäck. Denn es kann vorkommen, dass das aufgegebene Gepäck verspätet oder sogar gar nicht am Reiseziel ankommt. Wenn Sie also vom Ferienhaus den Schlüssel schon haben – ins Handgepäck! Sonst stehen Sie bei Gepäckverlust nicht nur ohne Badehose am Urlaubsort, sondern auch vor verschlossenen Türen.  Da bei Gepäckverlust nur ein Maximalbetrag von ca. 1300 Euro erstattet wird, sollten auch teurer Schmuck, die Kameraausrüstung und andere Wertgegenstände nicht in den Koffer, sondern ins Handgepäck.

Mehr zum Thema unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freitzeit/

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