Damit Prepaid-Geräte nicht mit einer anderen SIM-Karte genutzt werden, schützen Anbieter sie durch einen so genannten SIM- oder Netlock. In der Regel kann der Käufer erst zwei Jahre später mit einem entsprechenden Entsperrcode, den der Anbieter kostenfrei zur Verfügung stellt, auch andere SIM-Karten in sein Handy oder Smartphone einsetzen. Wer nicht warten mag, kann diesen Code auch vorher bekommen. Dann allerdings oft nur gegen eine einmalige Gebühr, die bis zu 100 Euro betragen kann. In diesem Zusammenhang warnen ARAG Experten davor, sich die Entsperrcodes vor Ablauf der Anbieter-Frist auf illegale Weise zu beschaffen. Dabei verweisen sie auf einen konkreten Fall, in dem ein Unternehmen damit warb, gegen entsprechendes Entgelt Geräte zu entsperren. Dazu musste der Handy-Inhaber ihm lediglich die IMEI, also die Seriennummer des Gerätes, zukommen lassen und er besorgte über dunkle Kanäle den Code. Damit machte er sich jedoch des gewerbsmäßigen Verrats von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen schuldig (OLG Karlsruhe, Az.: 2 (6) Ss 318/15; 2 (6) Ss 318/15 - AK 99/15).
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Handy-Entsperrung ist Geheimnisverrat
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