Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 542119

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Handy: Sofortauszahlung ist nicht als Einkommen anzurechnen

(lifePR) (Düsseldorf, )
Erhält ein Hartz-IV-Empfänger aufgrund eines "Cash-statt-Handy-Geschäfts" anstelle der subventionierten Handy-Kaufoption eine Sofortauszahlung, so ist diese bei der Prüfung der Hilfsbedürftigkeit nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Eine Hartz IV beziehende Frau schloss im konkreten Fall mit einem Mobilfunkunternehmen vier Mobilfunkverträge mit einer zweijährigen Laufzeit. Die monatlichen Grundgebühren betrugen im ersten Jahr 14,95 Euro und im zweiten Jahr 10,25 Euro. Anstelle der subventionierten Handys erhielt die in Kassel lebende Frau von der Firma eine Barauszahlung in Höhe von 1.200 Euro. Das Jobcenter berücksichtigte diese Zahlung als Einkommen und reduzierte sechs Monaten lang den Grundsicherungsbetrag um jeweils 200 Euro. Hiergegen wehrte sich die Betroffene und bekam Recht. Spalte man die beiden verbundenen Rechtsgeschäfte gedanklich zeitlich auf, habe die Frau letztendlich zunächst vier verbilligte Handys bei dem Mobilfunkunternehmen auf Raten erworben und diese Geräte sodann bei dem Vermittler in Geld umgesetzt. Da ein wirtschaftlicher Vermögenszuwachs vorliegend jedoch nicht eingetreten war, konnte keine Anrechnung erfolgen. Die Frau habe zusätzlich zu den Grundgebühren (1.209,60 Euro in zwei Jahren) noch Verwaltungspauschalen sowie Gebühren für Tarifwechsel und für die Rechnungszahlung durch Überweisung gezahlt. Bei einem Gesamtbetrag von 1.630,96 Euro entspreche dies einem jährlichen Zinssatz von fast 18%. Die ausgezahlten 1.200 Euro seien daher kein anrechenbares Einkommen, erklären ARAG Experten (LSG Hessen, Az.: L 6 AS 828/12).

Download des Textes und verwandte Themen:
http://www.arag.de/...

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.