Vor Gericht bekam die Mutter jedoch Recht. Denn laut Rechtsprechung des Bundessozialgerichts könnten Studenten Hartz IV beziehen, wenn sie vom Studium beurlaubt sind und in dieser Zeit ihr Studium nicht betreiben, erläutern ARAG Experten. Das Grundgesetz schützt die Entscheidungsfreiheit der Eltern, ob sie ihre Kinder selbst betreuen oder in eine Kita geben (SG Dresden, Az.: S 20 AS 1118/13 ER).
Hartz IV bei Kinderbetreuung
Vor Gericht bekam die Mutter jedoch Recht. Denn laut Rechtsprechung des Bundessozialgerichts könnten Studenten Hartz IV beziehen, wenn sie vom Studium beurlaubt sind und in dieser Zeit ihr Studium nicht betreiben, erläutern ARAG Experten. Das Grundgesetz schützt die Entscheidungsfreiheit der Eltern, ob sie ihre Kinder selbst betreuen oder in eine Kita geben (SG Dresden, Az.: S 20 AS 1118/13 ER).