IGeL – was ist das?
Unter IGeL werden die Leistungen zusammengefasst, die nicht zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Dabei handelt es sich um Selbstzahlerleistungen für Maßnahmen, für die es laut Sozialgesetzbuch keinen Beleg gibt, dass sie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und die das Maß des Notwendigen überschreiten. Welche das genau sind, ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich, denn in der Ausgestaltung ihres Leistungsumfangs sind die Krankenkassen frei. In die Kategorie der IGeL-Leistungen fallen jedoch häufig bestimmte Atteste und Reiseimpfungen, Untersuchungen zur Vorsorge, wie etwa die Messung des Augeninnendrucks, sowie zur Früherkennung von Krebserkrankungen, wie der Ultraschall der Eierstöcke oder der PSA-Bluttest als Tumormarker.
Einen groben Überblick gibt laut ARAG Experten der IGeL-Monitor , ein Service vom Medizinischen Dienst Bund, der vom Bundesministerium für Gesundheit überwacht wird. Erstellt von einem interdisziplinären Team aus den Bereichen evidenzbasierte Medizin und Öffentlichkeitsarbeit und inhaltlich unterstützt durch externe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, versetzt das Portal Versicherte in die Lage, sich gut informiert für oder gegen Zusatzleistungen zu entscheiden.
Vor allem aber findet man hier aktuelle Bewertungen bestimmter IGeL-Leistungen, vor denen teilweise sogar explizit gewarnt wird. Darüber hinaus veröffentlicht dieser Zusammenschluss regelmäßig den IGeL-Report . Dieser basiert auf einer Umfrage bei Versicherten und zeigt unter anderem auf, was genau ihnen von Ärzten angeboten wurde, wie viel Geld sie durchschnittlich für IGeL-Leistungen ausgeben und ob sie vorab korrekt und ausreichend aufgeklärt wurden.
Die ARAG Experten weisen aber darauf hin, dass sich nicht pauschal beantworten lässt, welche dieser Selbstzahlerleistungen dennoch sinnvoll sind und welche nicht. Denn hier spielen individuelle Konstitution, Vorgeschichte und Prädisposition eines jeden Patienten eine Rolle.
Der Arzt, dein Freund und Helfer?
Das medizinische Fachwissen und die Kenntnis der Ärzte über ihre jeweiligen Patienten ergibt im Idealfall einen vertrauensvollen Rat, der prinzipiell nicht durch Internetrecherche aufgewogen werden kann. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass auch in der Gesundheitsbranche der Ruf des Geldes lockt. So ist der Satz, den gesetzliche Krankenkassen für Untersuchungen an Arztpraxen zahlen, deutlich niedriger als der Betrag, den private Patienten für dieselben Untersuchungen zahlen müssen. Eine private Abrechnung ist also ungleich lukrativer. Und so ist ein Angebot von Honorarleistungen per se eine wichtige Einnahmequelle für Praxen geworden. Damit ist es nur schlüssig, dass bereits mehr als jedem vierten Patienten eine solche schon einmal angeboten wurde.
Der mündige Patient – wie kann man das sein?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Patienten immer ausreichend Möglichkeit haben, sich ausführlich über kostenpflichtige Zusatzleistungen zu informieren. Dabei sind die Ärzte zu genauer Aufklärung verpflichtet und genügend Bedenkzeit sollte selbstverständlich sein. Zudem muss es vorab einen Kostenvoranschlag geben. Keinesfalls darf eine Leistung erbracht und ohne vorherige Einwilligung berechnet werden. Diese muss per Unterschrift erfolgen und es muss eine Rechnung, die unter Umständen auch steuerrelevant sein kann, ausgehändigt werden. Hellhörig darf man auch werden, wenn Praxismanager mit Flyern informieren, die eher werblichen als informativ daherkommen. Detaillierte und klar verständliche Formulierungen müssen selbstverständlich sein. Allgemeine und eingängige Schlagworte hingegen, wie z. B. „CheckupPlus“ oder „Extra-Vorsorge“ sind erstens nicht aussagekräftig und vermitteln zweitens das Gefühl, die Kassenleistung sei nicht ausreichend. Keinesfalls darf beim Patienten die Angst geschürt werden, dass er ohne diese gesonderte Untersuchung in Gefahr sei. Vielmehr müssen Ärzte laut ARAG Experten sogar über die Risiken von zusätzlichen Maßnahmen aufklären, damit man abwägen kann. Wer verunsichert ist, sollte sich am besten direkt bei der eigenen Krankenkasse oder bei neutralen Stellen informieren. So bietet zum Beispiel das Bundesministerium für Gesundheit eine gute Übersicht über die medizinische Versorgung und Leistungen der Krankenversicherungen. Handelt es sich um versicherte Leistungen, raten die ARAG Experten, auf die Untersuchung als Kassenleistung zu bestehen. Weigert sich der Arzt, sollte man die Praxis wechseln.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/krankenzusatzversicherung/gesundheits-ratgeber/
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