Das Landgericht Köln hat einem Fahrzeugeigentümer, dessen Sohn bei Dunkelheit auf einer Landstraße mit dem Wagen gegen einen umgestürzten Baum gefahren war, Schadensersatzansprüche versagt. Der Baum lag hinter einer Kurve quer auf der Fahrbahn. Autofahrer müssten laut ARAG Experten bei Fahrten auf Landstraßen mit Hindernissen rechnen. Die erforderlichen Baumkontrollen habe das Land regelmäßig durchgeführt. Dass es dabei Versäumnisse gegeben habe, sei nicht mehr aufklärbar (Az.: 5 O 77/20).
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