Fällt ein Stromanbieter aus, übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger die Stromlieferung. In den meisten Fällen sind dies die örtlichen Stadtwerke. Neue Kunden erhalten dann zunächst für drei Monate einen Ersatzversorgungstarif. Sollten sie bis dahin nicht erneut den Anbieter gewechselt haben, gilt anschließend für sie automatisch der Grundversorgungstarif. Bei den Tarifen dürfen die Energieversorger laut ARAG Experten allerdings zwischen Alt- und Neukunden unterscheiden und aktuell höhere Energiepreise an neue Kunden weitergeben. Durch einen Lieferstopp eines Energiediscounters hatte ein nordrhein-westfälisches Energieunternehmen tausende neuer Kunden übernehmen müssen. Für deren Versorgung kaufte der Energieanbieter an der Börse Energie zu extrem hohen Preisen nach. Diese Mehrkosten mussten nach richterlicher Ansicht die Neukunden tragen (Oberlandesgericht Köln, Az.: 6 W 10/22).
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