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Horror-Clowns: So reagieren Sie richtig

ARAG Experten zu dem bizarren Phänomen

(lifePR) (Düsseldorf, )
In den USA ausgiebig gefeiert, schwappte Halloween vor einigen Jahren über den großen Teich und findet bei uns Jahr für Jahr mehr Anhänger. Ein richtiger Halloween-Fan begibt sich natürlich nur kostümiert ins schauerliche Treiben. Derzeit hält aber noch ein anderes unheimliches Phänomen die USA und jetzt auch Deutschland in Atem: Horror-Clowns, die nicht nur zu Halloween Angst und Schrecken verbreiten. Zu den Hintergründen gibt es verschiedene Theorien. Fakt ist, der Spaß bleibt bei diesen Clowns meist auf der Strecke. ARAG Experten sagen, wann aus Spaß Ernst wird.

Was sind Horror-Clowns?
Aus den USA stammend haben Horror-Clowns mittlerweile auch Deutschland, Österreich und die Schweiz erreicht. Die schauerlich maskierten Zeitgenossen versuchen unter unvorbereiteten Passanten, Spaziergängern und sogar unter Kindern Angst und Schrecken zu verbreiten. Viele schießen dabei weit übers Ziel hinaus; so kommt es immer öfter auch zu gewalttätigen Angriffen. Besorgniserregend ist, dass bei den jüngsten Fällen auch Waffengewalt im Spiel ist. Nach Zeitungsberichten ist in Rostock ein 15-Jähriger auf dem Weg zu seiner Ausbildungsstätte von einem Kostümierten mit einem Messer angegriffen worden. Der Jugendliche konnte unverletzt fliehen. Ebenfalls in Rostock hat ein verkleideter Mann einen 19-Jährigen mit einem Baseballschläger attackiert. Das Opfer erlitt Hämatome und Prellungen am Kopf und an den Armen. Manchmal wird auch der Angreifer verletzt:  Ein mit einer Holzlatte bewaffneter maskierter Mann bedrohte in Essen eine Frau. Die ließ sich aber nicht erschrecken, zückte ihr Pfefferspray und ging zum Gegenangriff über – und schlug den Angreifer so in die Flucht.

Wie soll man reagieren?
Schon reagieren Geschäftsleute auf das Phänomen. Eine Fast-Food-Kette legt ihr Maskottchen und Werbeträger – einen Clown – auf Eis, Kostümläden nehmen vor Halloween gruselige Clownsmasken aus dem Sortiment. Aber was können Passanten tun, wenn aus einem Gebüsch oder auf offener Straße ein vermeintlicher Angreifer auftaucht? Die ARAG Experten raten zur Besonnenheit: Die Reaktion immer von der Situation abhängig machen, so wie im täglichen Leben eben auch. Denn wenn Sie einen „unschuldigen“ Horror-Clown angreifen und womöglich verletzen, dann wäre das eine Körperverletzung. Ein Gegenangriff wäre nur Notwehr, wenn die verkleidete Person Sie auch tatsächlich angreift. Es muss ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff vorliegen. "Gegenwärtig" ist der Angriff dann, wenn er gerade stattfindet oder unmittelbar bevorsteht, beispielsweise wenn der Clown entsprechende Anstalten macht, auf Sie loszugehen. Dann haben Sie selbstverständlich auch das Recht, sich entsprechend zur Wehr zu setzen. Eine Notwehrhandlung ist ein gerechtfertigter Eingriff in die Rechtsgüter des Angreifers und damit kein strafbares Unrecht.

Handelt es sich um Straftaten?
Wenn Horror-Clowns irgendwo auftauchen und gruselig aussehen oder sogar bedrohlich schauen, ist das noch keine Straftat. Anders kann es aussehen, wenn sie sich bewaffnen und Waffen oder täuschend echte Attrappen zur Schau stellen. Wenn Menschen sich bedrängt und eingeschüchtert fühlen, kann das laut ARAG Experten als Körperverletzung verfolgt werden. Wer bereit ist, jemandem Todesangst einzujagen und mit Messer oder Kettensäge auf Menschen loszugehen, der nimmt Verletzungen oder gar den Tod seines Opfers in Kauf. Da kennt die Justiz selbstverständlich keinen Spaß. Täter müssen mit harten Strafen rechnen. 

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