Sie war hochschwanger und trennte sich gerade vom Kindsvater. Da war der kleine Chihuahua „Keks“ einfach zu viel für die werdende Mutter. Kurzerhand fragte sie eine Bekannte, ob diese den elfjährigen Rüden zeitweise bei sich aufnehmen würde, bis sich der Trubel um Trennung und Geburt etwas gelegt hat. Als sie ihren Hund ein knappes Jahr später wieder zurückhaben wollte, weigerte sich die vorübergehende Hundemutter allerdings und behauptete, „Keks“ sei ihr für immer überlassen worden und sie habe ihn zudem sehr liebgewonnen. Für die Richter laut ARAG Experten keine triftigen Gründe, den Hund nicht wieder herauszugeben. Denn es fehlten nicht nur eine entsprechende rechtsverbindliche Erklärung oder der Beweis für eine Schenkung. Auch eine vermeintlich mangelnde Tierliebe war der Chihuahua-Besitzerin nicht anzulasten, da sie mit dem Überlassen des Tieres an ihre tierliebe Bekannte sichergestellt hatte, dass es dem kleinen „Keks“ gut gehe. Zudem habe sich die Halterin auch deutlich um das Tierwohl bemüht, indem sie ihren „Keks“ zurückgefordert hatte, sobald sie sich dazu wieder in der Lage sah (Amtsgericht München, Az.: 275 C 1437/23).
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