Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 363574

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Hundebetreuung ist abzugsfähig!

(lifePR) (Düsseldorf, )
Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes bezeichnet so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen als Tätigkeiten, die regelmäßig anfallen und durch Mitglieder oder Beschäftigte des privaten Haushalts erledigt werden. Es gibt eine Menge Spielraum, was alles dazu gerechnet werden könnte. So sind bei haushaltsnahen Dienstleistungen auch Steuereinsparungen für Hundehalter möglich. Das Finanzgericht Münster bestätigte nun, dass "Leistungen für die Versorgung und Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Hundes grundsätzlich zu den haushaltsnahen Tätigkeiten gehören". Und zwar während der Arbeits- und Urlaubszeiten oder z.B. auch bei Krankenhausaufenthalten. Das Finanzgericht bestätigte außerdem, dass Füttern, Fellpflege und sogar Gassi gehen oder andere Beschäftigungen mit dem Hund durch den Steuerpflichtigen selbst oder andere Haushaltsangehörige erledigt werden, somit also als haushaltsnahe Dienstleistung einzustufen sind. Die Hoffnung, zukünftig derartige Dienstleistungen überall in Deutschland absetzten zu können, teilen ARAG Experten allerdings nicht. Denn die Vorgehensweise der Finanzämter hinsichtlich der Betreuung von Haustieren ist nicht einheitlich. So wollte beispielsweise ein Hundebesitzer einen Betreuungsservice geltend machen; doch das zuständige Finanzamt akzeptierte dies nicht. Die Beamten meinten, dass Gassi gehen außerhalb des Haushalts stattfindet, folglich nicht zu haushaltsnahen Tätigkeiten zu rechnen sei. Deshalb der Tipp der ARAG Experten: Aus der Rechnung des Dienstleisters sollte hervorgehen, dass seine Arbeit in der Wohnung oder auf dem Grundstück des Hundebesitzers stattgefunden haben. So könnte möglicherweise zumindest ein Teil der Aufwendungen anerkannt werden. In dem vom Finanzgericht Münster entschiedenen Fall kam es nicht zu einer Steuerbegünstigung, da die Dienstleistung nicht "im" Haushalt erbracht wurde (FG Münster 14 K 2289/11).
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.