Hundeführerschein - Wer braucht ihn?
Der Hundeführerschein oder besser Sachkundenachweis soll bezeugen, dass die Hundehalter in Niedersachsen in der Lage sind, einen Hund zu halten und ihn stets im Griff haben. Er ist nicht - wie in anderen Bundesländern üblich - auf die Halter von bestimmten Hunderassen beschränkt, sondern ist für alle Hundehalter verpflichtend, die ihren Hund nach dem 1. Juli 2011 angeschafft haben. Die Prüfung ist also für jeden vorgeschrieben - unabhängig von Alter, Rasse oder der Größe des Hundes. Mit dem Gesetz reagiert die Landesregierung von Niedersachsen auf vergangene Beißattacken nicht nur von sogenannten Listenhunden. Seit Juli 2011 müssen Hundebesitzer in Niedersachsen auch eine Haftpflichtversicherung für ihren Hund abschließen und ihn per Chip kennzeichnen lassen. Mit dem Hundeführerschein wird nun auch der kostenpflichtige Eintrag in das zentrale Melderegister für Hunde verpflichtend.
Hundeführerschein - Welche Ausnahmen gibt es?
Befreit von der Hundeführerscheinpflicht in Niedersachsen sind jene Hundebesitzer, die in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre durchgehend einen Hund ohne Probleme gehalten haben. Zum Nachweis werden die Steuerbescheide herangezogen. Außerdem müssen Tierärzte, Jäger und Tierheimbetreiber keinen gesonderten Sachkundenachweis als Hundehalter erbringen. Vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes abgelegte Prüfungen bleiben gültig, wenn die Prüfung von zertifizierten Stellen, die auch nach dem 1. Juli 2013 prüfungsberechtigt sind, vorgenommen wurde. Einzelne Familienmitglieder benötigen aber keinen eigenen Hundeführerschein, um etwa mit dem Familienhund Gassi zu gehen, so ARAG Experten. Die Haftung übernimmt jedoch der eingetragene Halter.
Sachkundenachweis - Was wird da verlangt?
Bei der abzulegenden Prüfung muss der Hundehalter mindestens 16 Jahre alt sein. Sie besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil muss vor der Anschaffung des Hundes erfolgen. Der praktische Teil muss innerhalb des ersten Jahres nach dem Hundekauf abgelegt werden.
Im theoretischen Teil sind folgende Kenntnisse nachzuweisen:
- Sozialverhalten
- Kommunikation und Mensch-Hund-Beziehung
- Lerntheorie, Erziehung, Ausbildung (Training)
- Angst und Aggression - zum Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden
- Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts - Haltung, Pflege, Ernährung, Gesundheit, Fortpflanzung
- Rassespezifische Eigenschaften von Hunden
- Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden
Der praktische Teil gestaltet sich wie folgt:
- Kontrolliertes Gehen an der Leine
- Verweilen in Sitz, Steh oder Platz
- Folgen des Hundes in angemessenem Abstand ohne Leine
- Kommen auf Signal
- Begrüßung durch eine fremde Person
- Fremder Hund passiert in 2-3 m Abstand
Maßgeblich für das Bestehen der Prüfung ist, dass der Hundehalter sachkundig und vorausschauend handelt und seinen Hund jederzeit kontrollieren kann.
Wer nimmt den Sachkundenachweis ab?
Im Prinzip kann sich jeder Hundetrainer über die Tierärztekammer Niedersachsen zertifizieren lassen und dann bei der zuständigen Fachbehörde die Anerkennung als Prüfungsberechtigter beantragen. Dies gilt auch für Tierärzte mit bestimmten Zusatzqualifikationen. Die Prüfung kann dann bei jeder von der Gemeinde anerkannten Institution (Verein, Hundeschule, Tierarzt) abgelegt werden.
Kommt das Gesetz in ganz Deutschland?
Ob diese Praxis Schule macht und bald in ganz Deutschland Gesetz wird, steht noch nicht fest. In Schleswig-Holstein beispielsweise wird derzeit über ein ähnliches Gesetz diskutiert. Die FDP hat einen Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht. ARAG Experten sind aber der Meinung, dass dieses Gesetz gute Chancen haben wird.