Die Spiele der WM 2014 beginnen hier in Deutschland erst in den Abendstunden. Arbeit und Sportbegeisterung stehen sich bei der WM in Brasilien also selten im Wege. Was ist aber, wenn ein ganz hartgesottener Fan sein Trikot auch während der Arbeitszeit nicht ablegen mag? Dem Tragen eines Trikots sollte nichts entgegenstehen. Der Arbeitgeber darf jedoch durchaus eine Kleiderordnung aufstellen und auch auf deren Einhaltung pochen. Dies gilt insbesondere bei Tätigkeiten mit persönlichem Kundenkontakt oder bei solchen, die eine bestimmte Berufsbekleidung, zum Beispiel aus Gründen der Hygiene oder Arbeitssicherheit, erfordern. Etwas komplizierter wird es, wenn der Chef den Mitarbeitern aus optischen Gründen bestimmte Bekleidungsregeln verordnet. Dann hatte nämlich der Betriebsrat ein Wort mitzureden. Hat man sich auf bestimmte Regeln geeinigt und sind diese in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben, ist das für die Mitarbeiter auch während der Fußball-WM bindend. Wer sich darüber hinwegsetzt, riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar die Kündigung.
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