Sie sind überall. Die Müllers, Khediras, Neuers, Götzes und Podolskis. Nicht nur in den EM-Stadien, sondern vor allem in Deutschland beim Public Viewing, aber auch in den Wohnzimmern und auf der Arbeit. Dabei sind die offiziellen Trikots eigentlich keine Arbeitsbekleidung – außer man gehört zur Deutschen Nationalmannschaft. Kann der Chef seinen Mitarbeitern das Tragen der Trikots am Arbeitsplatz deshalb verbieten? Zu den Nebenpflichten eines Arbeitsnehmers gehört auch die Einhaltung von bestehenden Bekleidungsvorschriften. Die Frage ist, inwiefern diese aus der betrieblichen Situation heraus nachvollziehbar sind und sich plausibel begründen lassen. Der Chef darf sich überall dort nicht einmischen, wo etwaige Vorschriften sich betrieblich nicht rechtfertigen lassen. Wer als Mitarbeiter beispielsweise nur am Telefon sitzt, ohne Kontakt nach außen zu haben, kann dies gerne auch im Trikot der Deutschen Mannschaft erledigen. Was erlaubt ist, hängt aber immer auch von der Branche ab. Ganz einfach ist es bei Sicherheits- oder Hygiene-Vorschriften, die häufig schon per Gesetz vorgegeben sind. Selbstverständlich darf ein Arbeitgeber einem Bauarbeiter vorschreiben, Sicherheitskleidung zu tragen. Etwas komplizierter wird es, wenn der Chef den Mitarbeitern aus optischen Gründen bestimmte Bekleidungsregeln verordnen will. Dann hat nämlich der Betriebsrat ein Wort mitzureden. Hat man sich auf bestimmte Regeln geeinigt, ist es üblich, diese in einer Betriebsvereinbarung festzuschreiben. Diese ist dann für die Mitarbeiter bindend. Wer sich darüber hinwegsetzt, riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar die Kündigung.
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