Es ist ein wenig konfus: Es gibt in Deutschland zwar keine allgemeine doch eine situationsbedingte Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass die Ausrüstung des Wagens an die Wetterverhältnisse anzupassen ist. Hierzu gehören nach Paragraph Zwei der Straßenverkehrsordnung neben dem Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage auch angemessene Reifen. Sind diese nicht vorhanden, können Bußgelder oder im Falle eines Unfalls auch (teilweiser) Verlust des Versicherungsschutzes die Folge sein. Im Vordergrund steht selbstverständlich aber nicht der finanzielle, sondern der sicherheitstechnische Aspekt. Daher raten ARAG Experten nicht nur zur rechtzeitigen Anschaffung neuer, sondern auch zur Überprüfung der alten Winterreifen. Ob die Profiltiefe ausreichend, das Gummi noch in Schuss und der Luftdruck angemessen sind, kann in Werkstätten oder bei Reifenhändlern oft kostenlos geprüft werden.
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