Die Novel-Food-Verordnung der EU
Im Rahmen der Novel-Food-Verordnung (neuartige Lebensmittel) müssen Hersteller für jedes Insekt, was sie auf den Markt bringen wollen, eine Zulassung beantragen. Geprüft und wissenschaftlich bewertet werden die Anträge durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). In der Zulassung wird nach Information der ARAG Experten festgelegt, mit welcher Bezeichnung und in welcher Form und Menge ein Insekt eingesetzt werden darf. In der Europäischen Union (EU) sind derzeit vier Insekten als Lebensmittel zugelassen. Das erste Krabbeltier kam bereits 2021 auf den Tisch, als der im Larvenstadium getrocknete, gelbe Mehlkäfer seine Zulassung erhalten hatte. Es folgten Wanderheuschrecke und Hausgrille, die gefroren, getrocknet und pulverisiert verzehrt werden durften. Und seit Januar 2023 darf nun auch der Getreideschimmelkäfer – oder auch Buffalowurm – gefroren, pastenartig, getrocknet oder pulverförmig verputzt werden.
Gesundes Krabbeln
Laut Statista gibt es weltweit über 2.100 essbare Insekten , bei den meisten handelt es sich um Käferlarven. Laut ARAG Experten ein durchaus gesunder Trend, denn Insekten haben einen hohen Nährwert, weil sie zahlreiche wertvolle Nährstoffe wie z. B. Omega-3- und Omega-6-Fettsäuren, B-Vitamine, Kalzium und Spurenelemente enthalten. Darüber hinaus sind sie eine optimale Eiweißquelle, denn sie enthalten ähnlich viel Protein wie das Fleisch von Rind, Schwein oder Pute.
So erkennt man Lebensmittel, die Insekten enthalten
Pizza, Kekse, Brot, Proteinriegel oder Biermischgetränke – in zahlreichen Lebensmitteln dürfen bis zu zehn Prozent an Insektenpulver enthalten sein. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass Lebensmittel, die Speise-Insekten enthalten, klar und verständlich in ihrer Zutatenliste darauf hinweisen müssen. Auch vor allergischen Reaktionen gegen Krebs- und Weichtiere sowie gegen Hausstaubmilben muss gewarnt werden. Die Insekten werden in der Regel in ihrer lateinischen Bezeichnung aufgelistet: Tenebrio molitor (Mehlkäfer), Locusta migratoria (Wanderheuschrecke), Acheta domesticus (Hausgrille) und Alphitobius diaperinus (Buffalowurm/Getreideschimmelkäfer). Wer Insekten als Frischware oder gar lebendig probieren möchte, wird im Handel noch nicht fündig und muss sie online bestellen.
Insekten als Delikatesse
Während die RTL-Stars im Dschungel von Australien mit wirklich ekeligen Speisen und Getränken konfrontiert werden, sind Speise-Insekten in vielen Ländern weltweit ein normaler Bestandteil des alltäglichen Speiseplans oder werden auch als Delikatessen – beispielsweise mit Schokolade ummantelt – angeboten. So sind in Mexiko „Chapulines“ (Heuschrecken) oder gekochte Ameisenlarven mit Knoblauch ein beliebter Snack. Auch in Nigeria sind geröstete Heuschrecken angesagt. Für Japaner sind hingegen gekochte Wespenlarven eine Delikatesse.
Nachteile der Insekten-Zucht
Laut ARAG Experten wird für die Insekten-Zucht viel Energie benötigt, da die kleinen Tiere Temperaturen von 25 bis 30 Grad bevorzugen. Daher sind Insekten-Produkte in Deutschland noch eher Luxus als Speise-Alltag. Ein anderes Risiko liegt in der Massenzucht: Früher oder später könnten sich Keime ausbreiten, die mit Medikamenten bekämpft werden müssen. Zudem existiert in Deutschland bislang keine Haltungsvorschrift für Insekten. Auch zur schonenden Tötung von Insekten bleiben Fragen offen, da die Forschung noch nicht ausreichend beantworten kann, welches Schmerzempfinden Insekten haben.
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