Beziehungen zu einem professionellen Fotografen bringen es naturgemäß meist mit sich, dass zahlreiche Fotos von der Angebeteten entstehen. Gewähren diese Aufnahmen intime Einblicke, kann das Hobby-Model verlangen, dass digitale Fotos und Videos nach Beziehungsende gelöscht werden. In einem konkreten Fall waren während einer Affäre zwischen einer verheirateten Frau und einem Fotografen zahlreiche Intimaufnahmen entstanden, allesamt mit Zustimmung der Frau. Doch nach dem Beziehungsaus verlangte sie die Löschung aller Fotos, aus Angst, der verstimmte Ex könne die aufschlussreichen Schnappschüsse veröffentlichen. Die angerufenen Richter gaben der Frau Recht und so musste der Ex die brisanten Bilder herausrücken. Die übrigen, alltäglichen Schnappschüsse und Urlaubsfotos durfte er hingegen behalten. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass trotz Einwilligung der Frau in die Aufnahmen ihr Recht auf ihre Privat- und Intimsphäre stets unangetastet bleiben muss (Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 271/14).
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