Freigestellt für 2012
Wer als Alleinstehender höchstens 801 Euro oder als Verheirateter höchstens 1.602 Euro durch Zinsen und Kapitalerträge verdient, kann sich noch bis circa Mitte oder Ende Dezember bei seiner Bank freistellen lassen. Damit können private Anleger bei Kreditinstituten die Auszahlung von Kapitalerträgen ohne Abzug von Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge erwirken.
Steuerklasse
Wer noch vor Jahresende die Steuerklasse wechselt, kann dadurch im kommenden Jahr zu finanziellen Vorteilen kommen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn einem Ehepartner im kommenden Jahr die Arbeitslosigkeit droht. Denn wenn dieser die günstigere Steuerklasse wählt während sein erwerbstätiger Partner die Höhere erhält, erhöht dies nicht nur das Netto, sondern kann sich auch positiv auf den Anspruch des Arbeitslosengeldes auswirken.
Bloß keine zu hohen Einkünfte, Kinder!
Vorsicht ist beim Thema Kindergeld angeraten. Wer hier nicht aufpasst, dass das volljährige Kind in der Ausbildung nicht zu viel (mehr als 8004 Euro jährlich) verdient, der verliert den Kindergeldanspruch oder muss dieses eventuell sogar zurückzahlen. Wer sich das im nächsten Jahr ersparen möchte, kann das Schlimmste noch schnell bis Ende Dezember über die so genannten Werbungskosten abwenden. Diese können etwa durch Fachliteratur oder einen neuen PC entstehen und werden vom Gehalt des Kindes abgerechnet. Besonders in Hinblick auf etwaiges Riester-Sparen lohnt sich hier die Vorsicht, denn auch die derzeitige Kinderzulage von bis zu 185 Euro kann durch zu hohe Einkünfte des Kindes bedroht werden. Generell birgt das Jahresende für Riester-Sparer ein gewisses Potenzial. Die Förderung durch staatliche Zulagen - derzeit 145 Euro im Jahr - kann nämlich bis maximal zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Für die Beantragung von Zulagen aus 2009 wird es also langsam knapp.
Sonderkündigungsrecht
Wer 2011 seine Kfz-Versicherung kündigen wollte und dies nicht bis zum 30.November geschafft hat, dem bietet sich jetzt eine letzte Möglichkeit. Erhöht der Anbieter etwa seine Beiträge oder ändert die Vertragsbedingungen, kann der Kunde vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen - allerdings nur innerhalb von vier Wochen nach der Mitteilung einer Änderung. Ist man zwar mit seiner Versicherung zufrieden, will aber einen Schaden nachmelden den man zuvor selbst bezahlt hatte, ist dies noch bis zum 31.Dezember möglich; sonst wird es teuer. In jedem Fall günstiger kommt man auch davon, wenn man die jährliche Routineuntersuchung beim Zahnarzt noch vor Ablauf des Jahres hinter sich bringt. Versicherungen honorieren dieses vorbildliche Verhalten nach dem fünften Jahr mit höheren Zuschüssen beim Zahnersatz. Die ARAG Experten raten Verbrauchern dazu, die vielen Möglichkeiten "clever zu sparen" am Ende des Jahres wahrzunehmen, denn eine schlaue Entscheidung zum richtigen Zeitpunkt kann das ganze kommende Jahr finanzielle Freude bereiten.