Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung entsprechend der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst. Für die Fortschreibung der bundesweit geltenden Jahresarbeitsverdienstgrenzen in der Krankenversicherung wird eine durchschnittliche Einkommensentwicklung für ganz Deutschland in Höhe von 2,07 Prozent zugrunde gelegt.
Eine Tabelle mit den Sozialversicherungs-Rechengrößen 2012 findet sich im Anhang!