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Kaufen ohne Anfassen

ARAG Experten über den Erwerb digitaler Inhalte

(lifePR) (Düsseldorf, )
In Zeiten von Lockdowns und Einschränkungen ist der Online-Handel beliebter denn je. So verzeichnet der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) im zweiten Quartal 2020 ein Wachstum von 16,5 Prozent. Damit wird auch der Kauf von rein digitalen Inhalten immer beliebter. Will man der Umwelt etwas Gutes tun, verzichtet man doch auf die Hardcopy des gewünschten Buchs. Zumal die eBook-Variante für das mobile Endgerät manchmal etwas günstiger ist als ein Papierexemplar. Doch gehört einem die Datei dann auch wirklich? Die ARAG-Experten klären auf.

Hörbücher & Co.
Viele wollen den Haushalt mit weniger Ballast gestalten und verzichten zunehmend auf Hardcopys. Der Kunde kauft dann beispielsweise eine CD rein digital, lädt sie herunter und hat schließlich die Audiodateien auf einem lokalen Datenträger. Mittlerweile werden aber viele digitale Inhalte nur noch auf Onlineplattformen oder in Verbindung mit lokalen Apps angeboten. Ob Filme, Hörbücher oder Musik: Entweder sind die Inhalte beim Anbieter gespeichert und man kommt ohne Internetzugang nicht an sie ran, oder man kann sie lediglich nur in einer App vom Anbieter abspielen. Im Fall von Videospielen ist eine lokale Speicherung zwar erforderlich, eine Aktivierung läuft meistens über die anbietende Plattform.

Kaufen bedeutet nicht Besitzen
Bei ‚kaufen‘ denkt man spontan an den Erwerb von Eigentum. Kauft der Kunde eine DVD oder eine CD im (Online-)Handel, gehört sie ihm anschließend auch. Somit kann der Verbraucher sie später auch aus seinem Regal nehmen und an Dritte verschenken. Im Gegensatz zu den analogen Varianten gehen rein digitale Inhalte nicht in das Eigentum des ‚Käufers‘ über! Eigentum kann nach geltendem Recht nämlich nur an körperlichen Gegenständen erworben werden. Auch wenn ein Download der Datei auf ein Endgerät möglich ist, hat der Käufer lediglich eine Lizenz mit einem vertraglich geregelten Nutzungsrecht erworben. Die Inhalte an Dritte verschenken oder das Kopieren sind somit tabu! Solche und weitere Bestimmungen sind in der Regel explizit in den AGBs festgelegt.

Filme beim Streamingdienst kaufen?
Der Streamingdienst Amazon Prime bietet neben einigen für Abonnenten frei zugänglichen Filmen und Serien zwei weitere gebührenpflichtige Viewing-Möglichkeiten: ausleihen oder kaufen. Beim Ausleihen werden die Inhalte für eine kurze Zeit zur Verfügung gestellt. Danach verfällt der Zugang wieder. Beim Kauf bekommt der Verbraucher einen dauerhaften Zugang zu der Datei, allerdings nur solange der Anbieter selber über die Lizenzrechte verfügt. Erlöschen diese, verliert auch der Kunde seinen Zugang!

Was ist mit dem Widerrufsrecht?
Grundsätzlich gilt im Falle gekaufter digitaler Inhalte das übliche 14-tägige Widerrufsrecht des Online-Handels. Das kann der Anbieter von Gesetzes wegen allerdings mit dem Download zum Erlöschen bringen, wenn der Kunde vorher ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Der Kunde muss dem außerdem auch explizit zugestimmt haben. Daher haben es die Anbieter in der Hand, ob der Download ihrer Applikationen widerrufen werden kann: So gilt das Widerrufsrecht bei Amazon etwa nur, wenn der Kunde sich den Film nicht angeschaut oder heruntergeladen hat.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/...

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