Eine Mitarbeiterin einer Werbeagentur ist mit dem Versuch gescheitert, ein Büroverbot für ihren dreibeinigen Hund vor Gericht abzuwenden. Der Arbeitgeber habe der Frau zu Recht das Mitbringen des Hundes untersagt, urteilte das Arbeitsgericht Düsseldorf. Der aus Russland stammende Mischlingshund habe nach Aussagen einiger Angestellter Arbeitsabläufe in der Werbeagentur gestört. Die Frau klagte auch, weil der Arbeitgeber früher das Mitbringen von Hunden erlaubt hatte. Kaya beschrieb der Arbeitgeber als "zutiefst traumatisiert" und er zeige ein "gefa¨hrliches soziales und territoriales Verhalten". So knurre er die Kollegen der Besitzerin an, sodass sie sich nicht mehr in deren Büro trauten. Die Besitzerin berief sich jedoch auf den Grundsatz der Gleichbehandlung, da andere Mitarbeiter ihre Hunde weiterhin mitbringen du¨rfen. Das Gericht wollte sich selbst ein Bild von dem Tier machen, so brachte die Klägerin wie gefordert ihren Hund mit zur Verhandlung. Obwohl Kaya sich vor Gericht ruhig verhielt, ließ die zuständige Richterin das Hundeverbot des Arbeitgebers zu ( ArbG Düsseldorf, Az. 8 Ca 7883/12).
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Kaya muss draußen bleiben
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