In vielen Städten wird es aufgrund chronischen Parkplatzmangels hingenommen, obwohl es oft verboten ist: Das Gehwegparken. Dabei stehen zwei Räder der Fahrzeuge auf dem Bürgersteig, so dass Fußgängern kaum noch Platz bleibt. Doch damit ist nun Schluss. Können Anwohner direkt vor ihrer Haustür eine erhebliche Einschränkung durch das sogenannte aufgesetzte Parken nachweisen, können Sie die Kommune zum Einschreiten auffordern. Allerdings weisen die ARAG Experten einschränkend darauf hin, dass die Kommune sich dann nicht vorrangig um die Straße des Klägers kümmern muss. Vielmehr kann sie selbst entscheiden, in welchen besonders betroffenen Straßen sie Maßnahmen ergreift, um das illegale Parken zu unterbinden (Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 C 5.23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BVerwG .
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