Diese weigerte sich jedoch die Kosten zu übernehmen, da der Eingriff in Deutschland nicht erlaubt sei und somit nicht mit in ihr Leistungsspektrum falle. Dies wollte die Dame nicht hinnehmen und zog vor Gericht, das die Klage allerdings abwies. Dafür ausschlaggebend ist neben dem grundsätzlichen Behandlungsverbot in Deutschland, dass Krankenkassen lediglich Kosten für Heilbehandlungen übernehmen, wissen ARAG Experten. Unerfüllter Kinderwunsch ist jedoch keine Krankheit (LG Köln, Az.: 23 O 347/06).
Kein Kind von Krankenkasse
Diese weigerte sich jedoch die Kosten zu übernehmen, da der Eingriff in Deutschland nicht erlaubt sei und somit nicht mit in ihr Leistungsspektrum falle. Dies wollte die Dame nicht hinnehmen und zog vor Gericht, das die Klage allerdings abwies. Dafür ausschlaggebend ist neben dem grundsätzlichen Behandlungsverbot in Deutschland, dass Krankenkassen lediglich Kosten für Heilbehandlungen übernehmen, wissen ARAG Experten. Unerfüllter Kinderwunsch ist jedoch keine Krankheit (LG Köln, Az.: 23 O 347/06).