Ein Ehepaar buchte eine 14-tägige Nordland-Kreuzfahrt. Es wurde in einer im Reiseprospekt enthaltenen Skizze eine Umrundung der Inselgruppe Spitzbergen zeichnerisch dargestellt. Als die Reise dann durchgeführt wurde, umrundete das Kreuzfahrtschiff Spitzbergen jedoch nicht, sondern fuhr westlich vorbei bis zum Magdalenenfjord und auf der gleichen Route wieder zurück. Das störte die Kreuzfahrtteilnehmer erheblich, da sie extra eine Backbordkabine gebucht hätten, damit sie die Inselgruppe sehen konnten. Dass dies nicht möglich gewesen sei, stelle einen Reisemangel dar und sie verlangten einen Teil des Reisepreises zurück. Die Klage auf teilweise Rückerstattung des Reisepreises hatte keinen Erfolg. Der Reisepreis könne aufgrund der geänderten Reiseroute nicht gemindert werden, da insoweit nur eine unwesentliche Modifikation vorgenommen worden sei. In der Routenbeschreibung war für den maßgeblichen Tag die Beschreibung «Auf See» angegeben worden. Es sei den Reisenden gerade nicht zugesichert worden, dass auf diesen als «Seetagen» bezeichneten Tagen besondere Sichten auf umliegendes Land möglich sein würden, erläutern ARAG Experten (AG München, Az.: 222 C 31886/12).
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