Nimmt jemand in Kenntnis der Bedingungen für das Tragen von Schutzkleidung freiwillig ohne Schutzkleidung an einem "Maskottchenrennen" auf einer Eishockey-Eisfläche teil, kann er kein Schmerzensgeld verlangen, wenn er bei einem Sturz Verletzungen erleidet. Im konkreten Fall wurde ein Fußballturnier auf einer Eishockey-Eisfläche in einer großen Veranstaltungshalle veranstaltet. Im Rahmen des Turniers traten verschiedene Mannschaften unter den Namen bekannter deutscher Fußballvereine an. Auch die Maskottchen dieser Vereine waren eingeladen, als Teil des Rahmenprogramms an einem Wettbewerb teilzunehmen. Gegenstand dieses Wettbewerbs war ein Wettrennen der Maskottchen auf der Eisfläche. Die Strecke führte von einer kurzen Seite der Eisfläche entlang der Bande um ein auf der Gegenseite aufgestelltes Fußballtor herum und wieder zurück. Hilfsmittel wie Spikes oder Sandpapier an den Schuhen waren nicht erlaubt. Den Teilnehmern wurde jedoch Schutzkleidung zur Verfügung gestellt, die diese unter – jedoch nicht über – ihren Kostümen tragen durften. Der Kläger nahm als Maskottchen eines Fußball-Vereins an dem Rennen teil. Dabei kam er auf der Eisfläche mehrmals zu Fall. Wegen erheblicher Verletzungen im Gesicht und am rechten Daumen klagte er gegen die Veranstalterin auf ein Schmerzensgeld von mindestens 35.000 Euro. Er machte geltend, die Veranstalterin habe das als Wendepunkt genutzte Fußballtor, gegen das er gestoßen sei, nicht ausreichend abgesichert. Das LG hat die Klage abgewiesen – die im Rahmen der Veranstaltung angefertigten Videoaufzeichnungen belegten keinen Kontakt mit dem Tor. Die Stürze auf der Eisfläche seien ein Risiko, welches dem Kläger vor Augen gestanden habe und vor dem er sich ohne Weiteres hätte schützen können. Nehme er in Kenntnis des Untergrundes sowie der Voraussetzungen betreffend Schutzkleidung und Hilfsmitteln freiwillig an einem solchen Rennen teil, könne er sich nach Auskunft der ARAG Experten nicht im Nachhinein darauf berufen, dass sich eine Gefahr verwirklicht habe, die ihm im Zeitpunkt seiner Zusage bewusst gewesen sein müsse (LG Köln, Az.: 20 O 258/16).
Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Hinweis
Hinweis
Stories per RSS Feed und Facebook
Zu jeder Kategorie der lifePR erhalten Sie auch gesondert einen gefilterten Feed. Auch in jedem Newsroom finden Sie den Abonnieren-Button mit weiteren individuellen RSS-Feeds. Zudem gibt es für jede Kategorie auch eine entsprechende Facebook-Seite.
Wählen Sie eine Kategorie, um sich die dazugehörige URL anzuzeigen.
Story veröffentlichen
Sie möchten Ihre Story kostenlos veröffentlichen? Überlassen Sie das Einstellen und Prüfen ganz einfach unserem Serviceteam!
Sie sind bereits Kunde bei der lifePR und möchten Ihre Story veröffentlichen und zielgerichtet versenden?
Zur MyBox
Vorschau
Dateiname
Beschreibung
Copyright
Herausgeber
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Verwenden Sie das folgende Formular, um Ihr Login-Passwort zurückzusetzen. Sie erhalten nach dem Absenden eine E-Mail. Bitte klicken Sie den in der E-Mail enthaltenen Link an, um Ihr Passwort zurückzusetzen.
Anmeldung erforderlich
Für diese Funktion ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte melden Sie sich an.
Anmelden
Noch nicht registriert?
oder anmelden via
Einwilligung zu Cookies und Daten
Sofern Sie die Kartendienste von Google Maps verwenden möchten, werden zwangsläufig personenbezogene Daten an Google übermittelt. Google ist ein Dienstleister in einem Drittstaat, dessen Datenschutzniveau nicht dem der EU entspricht. Ihre Daten können von Google auch für eigene Zwecke verwendet werden. Google ist anhand Ihrer IP-Adresse, Ihres Google Accounts (sofern vorhanden und eingeloggt) und anhand weiterer Kriterien in der Lage Sie als natürliche Person zu identifizieren. Über die durch Google durchgeführten Datenverarbeitungen können Sie sich HIER erkundigen.
Mit Klick auf den Button „Google Maps laden“ erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten an Google übertragen werden. Eine Übermittlung findet erst nach erfolgter Einwilligung statt.
Weiterempfehlen
Kein Schmerzensgeld bei fehlender Schutzkleidung
Eine Story von ARAG SE
Story herunterladen
Kein Schmerzensgeld bei fehlender Schutzkleidung
Eine Story von ARAG SE
Wir senden Ihnen folgende Informationen an Ihre E-Mail-Adresse: