ARAG Experten weisen darauf hin, dass Elektrofahrzeuge lediglich während des Ladevorgangs einige Sonderrechte in punco Parken haben. In einem konkreten Fall wollte der Fahrer eines E-Autos sein Fahrzeug an einer Ladestation aufladen, an der per Halteverbotsschild ausschließlich elektrischen Autos das Parken während des Ladevorgangs gestattet war. Da einer der beiden vorhandenen Plätze bereits belegt war und sein Kabel am anderen Zugang nicht passte, ließ er sein Fahrzeug kurzerhand stehen, um später an die zurzeit belegte Station zurückzukehren. Er staunte nicht schlecht, als sein Auto einige Stunden später nicht mehr da war. Es wurde abgeschleppt. Zu Recht, wie die ARAG Experten bestätigen, denn immerhin hatte er die Ausnahmeregelung für E-Fahrzeuge missbraucht, da das Parken ausdrücklich nur während des zeitintensiven Aufladens erlaubt war. So musste der Fahrer die 150 Euro Abschleppkosten wohl oder übel tragen (Amtsgericht Charlottenburg, Az.: 227 C 76/16, nicht rechtskräftig).
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