Ein Hotel haftet nicht, wenn seinen Gästen Gepäck aus dem Auto gestohlen wird, das auf dem hoteleigenen Parkplatz abgestellt wurde. In dem verhandelten Fall hatte ein jungvermähltes Paar nach seiner Hochzeitsfeier zwei Nächte in einem Hotel verbracht. Am Abend vor der Abreise hatten Hotelmitarbeiter das Gepäck samt Hochzeitsgeschenken in das auf dem Hotelparkplatz abgestellte Auto geladen. Am Morgen war das Gepäck verschwunden – darunter Schmuck im Wert von angeblich mehr als 50.000 Euro. Das Ehepaar war der Ansicht, das Hotel hafte für dieses gestohlene Gepäck und verlangte von dem Hotel Schadensersatz. Dies ohne Erfolg. Laut ARAG Experten haftet ein Hotel jedoch nur für Dinge, die aus dem Gebäude gestohlen werden – nicht aber für Diebstähle aus einem Fahrzeug (LG Köln, Az.: 22 O 285/15).
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