Strahlende Sonne, tiefblaues Meer, lautlos gleitet das Kreuzfahrtschiff gen Horizont - dies ist die klassische Vorstellung einer Seereise. Doch mit der erhofften Ruhe kann es schnell vorbei sein, befindet sich die Kabine in der Nähe des Schiffsmotors. Derartig im Erholungsprozess gestört, klagte ein Ehepaar nach einer geruchs- und geräuschlastigen Kreuzfahrt auf die Erstattung von 40 Prozent des Reisepreises. Schließlich waren die Kabinen der gleichen Preisklasse im vorderen Teil des Schiffes sehr wohl ruhig gelegen. Die Möglichkeit einer Rückzahlung sahen aber sowohl der Reiseveranstalter als auch das angerufene Münchener Amtsgericht nicht als gegeben an. Denn Motorengeräusche sind auf einem Schiff zu erwarten und inwieweit diese als störend empfunden werden, hängt zudem noch vom individuellen Empfinden der Reisegäste ab, erklären ARAG Experten. Ein Mangel liegt daher nur vor, wenn ein über dem Geräuschpegel bei Normalbetrieb hinausgehender Lärm verursacht werde, beispielsweise durch einen Schaden am Motor (AG München, Az.: 242 C 16587/07).
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