Ein Berliner Jobcenter muss einem 14-Jährigen keine Ski-Ausrüstung mit Helm, Brille, Handschuhen und Unterwäsche bezahlen. Die Eltern, die mit ihren sechs Kindern Hartz IV beziehen, hatten zusätzlich zur Kostenübernahme der schulischen Skifahrt als solches, die Übernahme der Ausrüstungskosten beantragt. Im Eilverfahren entschied das Sozialgericht nun, darauf bestehe kein Anspruch! Unterwäsche und Handschuhe müssten aus dem Regelsatz finanziert oder notfalls angespart werden, so das Gericht. 14- bis 18-Jährige haben laut Gericht einen Anspruch auf 302 Euro im Monat. Zudem sei fraglich, ob außer dem Helm die begehrten Sachen notwendig seien. Es sei auch zumutbar, auf Gebrauchtwaren zurückzugreifen. Im Internet gebe es Skianzüge für Jugendliche bereits ab 15 Euro und Skibrillen ab fünf Euro, erklären ARAG Experte die Gründe des Gerichts (SG Berlin, Az.: S 191 AS 115/15 ER).
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