Elterngeld
Das Elterngeld soll den Wegfall des Arbeitseinkommens etwas abschwächen. Daher gibt es für zuvor Berufstätige je nach Einkommen meist 65 - 67 Prozent des letztjährigen Nettogehalts. Dabei gelten eine Mindestgrenze von 300 Euro im Monat und eine Höchstgrenze von 1800 Euro. Eltern, deren gemeinsames Jahreseinkommen über 500 000 Euro liegt, gehen allerdings leer aus. Ebenso Alleinerziehende mit über 250 000 Euro. Dagegen profitieren Nicht-Verdiener wie beispielsweise Hausfrauen, Mütter älterer Kinder oder Studenten. Auch ihnen steht der Mindestsatz zu. Einen weiteren Vorteil haben Mehrkindseltern. Ihnen steht unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei unter sechs Jahren, eine Erhöhung des Elterngeldes zu. Der sogenannte Geschwisterbonus beträgt 10 Prozent des Elterngelds oder mindestens 75 Euro. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld pro ab dem zweiten Kind jeweils um 300 Euro. Insgesamt können Vater und Mutter gemeinsam 14 Monate Elterngeld beantragen und diese Zeit beliebig aufteilen. Allerdings darf einer allein nicht mehr als zwölf Monate beanspruchen. Dies ist nur bei Alleinerziehenden möglich. Ihnen stehen die ganzen 14 Monate zu. Beim Elterngeld gibt es für Kinder, die ab dem 01.01.2013 geboren sind einige Vereinfachungen, die die Verwaltung entlasten und eine schnellere Auszahlung garantieren sollen.
Kindergeld
Kindergeldanspruch gilt für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr. Befindet es sich noch in der Ausbildung wird dieser Zeitraum bis zum 25. Lebensjahr ausgedehnt. Bei arbeitslosen Kindern bis zum Alter von 21Jahren. Die Auszahlung des Kindergeldes unterliegt einer Staffelung. Die Höhe der Finanzhilfe wächst mit der Anzahl der Kinder. Währen Eltern für die ersten beiden Kinder jeweils 184 Euro pro Monat bekommen, gibt es für das dritte 190 Euro und ab dem vierten für jedes weitere 215 Euro im Monat. Alleinerziehenden wird das Kindergeld zwar komplett ausgezahlt, jedoch auf die Zahlungen des Unterhaltpflichtigen angerechnet. Der Bedarf des Kindes verringert sich um die Hälfte des Kindergelds.
Kinderzuschlag
Maximal 140 Euro pro Kind erhalten Familien, die mit ihren finanziellen Mitteln zwar ihren eigenen nicht jedoch den Unterhalt des Kindes bestreiten können. Dabei liegt das Mindesthaushaltseinkommen bei Paaren bei 900 Euro und bei Alleinerziehenden bei 600 Euro. Die Höchstgrenze ergibt sich aus verschiedenen Komponenten wie dem Bedarf der Eltern, dem Gesamtkinderzuschlag und dem prozentualen Anteil an den angemessenen Wohnkosten. Pro zehn Euro, die diese überschritten wird, minimiert sich der Kinderzuschlag um fünf Euro. Neben dem Kinderzuschlag können betroffene Eltern auch Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten - besser bekannt als Bildungspaket. Dieses umfasst unter anderem Teilnahmen an Klassen- und KiTa-Fahrten, Schulverpflegung aber auch Vereinsmitgliedschaften oder Volkshochschulkurse. Kinderzuschlagsbezieher beantragen entsprechende Geld- bzw. Sachleistungen bei ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Steuern
Da der Staat davon ausgeht, dass Menschen mit Kindern finanziell weniger leistungsfähig sind als Menschen ohne Kinder aber mit gleichem Einkommen, gibt es einige steuerliche Entlastungen, die diesen Missstand ausgleichen sollen. Zum einen ist der steuerliche Freibetrag für jedes Kind zu nennen, der dessen sächliches Existenzminimum sichern soll (dazu gehören Nahrung, Kleidung etc.). Er beträgt pro Steuerpflichtigem und Jahr 2184 Euro. Zum anderen gibt es eine steuerliche Entlastung für den Betreuungs- Erziehungs- und Ausbildungsbedarf von 1320 Euro. Insgesamt beträgt die steuerliche Ermäßigung also 3504 Euro pro Elternteil, bei verheirateten Elternpaaren dementsprechend 7008 Euro. Die Steuerfreibeträge gelten von Geburt des Kindes bis maximal zum 25. Lebensjahr. Die Bedingungen sind mit denen des Kindergeldes identisch. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Steuervorteile für individuelle Belange. Ob Alleinerziehende, Eltern von Kindern mit Behinderungen, Eltern von Kindern in Ausbildung, Unverheiratete Elternpaare - die individuelle Lebenssituation ist auch für die Steuerabgaben maßgeblich.
Betreuungsgeld
Ob die sogenannte Herdprämie ab 2013 wirklich kommt, bleibt noch abzuwarten. Bislang ist das Betreuungsgeld in der Politik sehr umstritten. Sollte es jedoch eingeführt werden, erhalten Eltern, die für ihre unter dreijährigen Kinder bewusst keinen Tagesmutter- oder KiTa-Platz in Anspruch nehmen, erst 100 Euro und später 150 Euro pro Monat.