Wer Kirschen isst muss mit Kernen rechnen. Wer aber zahlt die Arztkosten, wenn beim genussvollen Biss in den Kuchen ein Stück Zahn abbricht, weil sich in dem süßen Teil ein Kirschkern versteckt hielt? Der Kunde, entschied nun der Bundesgerichtshof. In Iserlohn hatte ein Kunde ein Stück Gebäck mit Kirschfüllung und Streuselbelag gekauft. Beim Verzehr des süßen Teilchens biss der Mann auf einen Kirschkern, der sich in das eigentlich entsteinte Obst hineingemogelt hatte. Dem Kunden brach ein Teil seines oberen linken Eckzahns ab. Die Zahnarztkosten in Höhe von 235 Euro sowie ein angemessenes Schmerzensgeld verlangte der Unglücksrabe vom Konditor. Der Rechtsstreit nahm seinen Lauf und ging durch alle Instanzen. Zwei Vorinstanzen befanden dann auch, dass der Konditor zahlen müsse. Denn ein eingebackener Kirschkern sei ein Produktfehler. Aber dann setzten sich die Karlsruher Richter als höchste Gerichtsinstanz mit dem Fall auseinander und bewiesen, dass sie auch vom Backen etwas verstehen. Eine vollkommene Sicherheit vor versteckten Kirschkernen wäre nur dann zu erreichen, wenn die Kirschen durch ein Sieb gedrückt würden. Dann würde aber nur Kirschsaft hervorgebracht, mit dem die Herstellung eines Kirschtalers nicht möglich wäre. Die einzig verbleibende Alternative, nämlich jede Kirsche einzeln zu untersuchen, ist laut ARAG Experten angesichts des Aufwands unzumutbar, zumal keine schwerwiegende Gesundheitsgefahr drohe. Schließlich weiß jeder, dass die Kirsche eine Steinfrucht ist. Der Konsument kann folglich nicht erwarten, dass ein Kirschgebäck keinerlei Steine enthalte. Der Mann mit dem abgebrochenen Zahn muss nun nicht nur die Zahnarztrechnung sondern auch noch die Gerichtskosten zahlen (BGH, Az.: VI ZR 176/08).
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Hinweis
Hinweis
Stories per RSS Feed und Facebook
Zu jeder Kategorie der lifePR erhalten Sie auch gesondert einen gefilterten Feed. Auch in jedem Newsroom finden Sie den Abonnieren-Button mit weiteren individuellen RSS-Feeds. Zudem gibt es für jede Kategorie auch eine entsprechende Facebook-Seite.
Wählen Sie eine Kategorie, um sich die dazugehörige URL anzuzeigen.
Story veröffentlichen
Sie möchten Ihre Story kostenlos veröffentlichen? Überlassen Sie das Einstellen und Prüfen ganz einfach unserem Serviceteam!
Sie sind bereits Kunde bei der lifePR und möchten Ihre Story veröffentlichen und zielgerichtet versenden?
Zur MyBox
Vorschau
Dateiname
Beschreibung
Copyright
Herausgeber
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Verwenden Sie das folgende Formular, um Ihr Login-Passwort zurückzusetzen. Sie erhalten nach dem Absenden eine E-Mail. Bitte klicken Sie den in der E-Mail enthaltenen Link an, um Ihr Passwort zurückzusetzen.
Anmeldung erforderlich
Für diese Funktion ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte melden Sie sich an.
Anmelden
Noch nicht registriert?
oder anmelden via
Einwilligung zu Cookies und Daten
Sofern Sie die Kartendienste von Google Maps verwenden möchten, werden zwangsläufig personenbezogene Daten an Google übermittelt. Google ist ein Dienstleister in einem Drittstaat, dessen Datenschutzniveau nicht dem der EU entspricht. Ihre Daten können von Google auch für eigene Zwecke verwendet werden. Google ist anhand Ihrer IP-Adresse, Ihres Google Accounts (sofern vorhanden und eingeloggt) und anhand weiterer Kriterien in der Lage Sie als natürliche Person zu identifizieren. Über die durch Google durchgeführten Datenverarbeitungen können Sie sich HIER erkundigen.
Mit Klick auf den Button „Google Maps laden“ erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten an Google übertragen werden. Eine Übermittlung findet erst nach erfolgter Einwilligung statt.
Weiterempfehlen
Kirschkern vor dem BGH
Eine Story von ARAG SE
Story herunterladen
Kirschkern vor dem BGH
Eine Story von ARAG SE
Wir senden Ihnen folgende Informationen an Ihre E-Mail-Adresse: