Während der Vierbeiner mit einem Schrecken davonkam, verletzte sich die Radlerin nachhaltig am Knie. Der Haftpflichtversicherer des Hundehalters sprang zwar mit Schmerzensgeld- und Schadensersatz ein, kürzte jedoch die Forderungen der Gestürzten, weil er eine Mitverantwortung der Radfahrerin sah. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin: Wer seinen Hund auf einem für Radfahrer freigegebenen Weg frei laufen lässt, handelt sorgfaltswidrig. Umso schlimmer, dass der Hund nicht gehorchte. Die Radlerin hatte sich absolut korrekt verhalten, in dem sie langsamer fuhr (Landgericht Tübingen, Az.: 5 O 218/14).
Kollision zwischen Radler und Hund
Während der Vierbeiner mit einem Schrecken davonkam, verletzte sich die Radlerin nachhaltig am Knie. Der Haftpflichtversicherer des Hundehalters sprang zwar mit Schmerzensgeld- und Schadensersatz ein, kürzte jedoch die Forderungen der Gestürzten, weil er eine Mitverantwortung der Radfahrerin sah. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin: Wer seinen Hund auf einem für Radfahrer freigegebenen Weg frei laufen lässt, handelt sorgfaltswidrig. Umso schlimmer, dass der Hund nicht gehorchte. Die Radlerin hatte sich absolut korrekt verhalten, in dem sie langsamer fuhr (Landgericht Tübingen, Az.: 5 O 218/14).