Wer wegen überlangen Sicherheitskontrollen der Bundespolizei das Flugzeug verpasst, muss sich jetzt nicht mehr ganz so sehr ärgern, wie noch vor Kurzem. Die Kosten für ein zweites Ticket muss nun nämlich unter Umständen die Bundesrepublik Deutschland als Dienstherrin der Bundespolizei zahlen. In dem verhandelten Fall wollte ein Mann einen Flug um 4:20 Uhr antreten. Im Sicherheitskontrollbereich wurde er allerdings aufgehalten, weil die Sicherheitskräfte gefährliche Gegenstände in seinem Rucksack vermuteten. Wie in solchen Fällen üblich, wurde von der Bundespolizei der Entschärfertrupp informiert. Da dieser aber nur Bereitschaftsdienst hatte und erst anreisen musste, dauerte es schließlich drei Stunden, bis der Rucksack überprüft wurde. Der Verdacht bestätigte sich nicht, das Flugzeug war trotzdem weg. Dem Mann blieb nichts anderes übrig, als einen späteren Flug zu buchen. Die Kosten in Höhe von über 900 Euro muss nun die Bundesrepublik übernehmen, da der Mann die Umstände, die zu dem Verdacht führten, nicht zu verantworten hatte. Allgemeine Kontrollmaßnahmen habe ein Fluggast zwar hinzunehmen. Im regulären Tagesbetrieb entstünden den Reisenden hierdurch aber keine wesentlichen Nachteile, betonte das Gericht. Eine dreistündige Sicherheitskontrolle und ein verpasster Flug gehören aber nicht zum allgemeinen Lebensrisiko. Der Mann ist also mit einem Sonderopfer belastet worden, wofür er Entschädigung verlangen kann, erläutern ARAG Experten. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat die Berufung der Bundesrepublik zurückgewiesen und die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt (OLG Frankfurt a. M., Az.: 1 U 276/12).
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