Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 404172

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Kopfschmerzen sind keine Lappalie

(lifePR) (Düsseldorf, )
Wird eine Person, die sich wegen starker, plötzlich auftretender Kopfschmerzen in die Notaufnahme eines Krankenhauses begibt, nicht ausführlich untersucht, so ist die Klinik zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld verpflichtet, wenn der Patient kurze Zeit später eine schwere Hirnblutung erleidet. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az.: I-26 U 142/09). In dem verhandelten Fall begab sich ein 34-Jähriger wegen spontan aufgetretener starker Kopfschmerzen in die Notaufnahme eines Krankenhauses. Nach einer kurzen Untersuchung wurde er mit der Diagnose "Spannungs-Kopfschmerzen" und einem Rezept für Schmerzmittel aus der Klinik entlassen. Dreizehn Tage später erlitt der Kläger eine schwere Hirnblutung, die ihn zum Pflegefall machte. Dabei stellte sich heraus, dass die Ursache für seine vorangegangenen Kopfschmerzen eine leichte Hirnblutung gewesen sein musste. Weil der Krankenhausarzt diese Warnblutung wegen der oberflächlichen Befunderhebung nicht erkannt hatte, lag offenbar ein Behandlungsfehler vor. Der Mann verklagte die Klinik daher auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Mit Erfolg: Das OLG gab der Klage statt. Die Behauptung der Klinik, den Kläger angesichts der Symptome ausreichend behandelt zu haben, konnte diese nicht entlasten. Denn dem Kläger ist laut ARAG Experten im Laufe des Verfahrens die Beweislastumkehr zugute gekommen. Somit wäre es Sache des Krankenhauses gewesen, zu beweisen, dass dem Arzt, der den Kläger zuerst behandelt hat, bei der Befunderhebung kein Fehler unterlaufen ist.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.