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Kostbares Trinkwasser - Teil 2

(lifePR) (Düsseldorf, )
Rund 130 Liter Trinkwasser täglich verbraucht heute jeder Bürger im Durchschnitt. Trinkwasser ist das am besten und am meisten kontrollierte Lebensmittel. Es darf nur solches Wasser als Trinkwasser abgegeben werden, das den strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnung genügt. Durch den häuslichen Gebrauch von Trinkwasser fällt aber auch Abwasser an - das meiste Wasser wird beim Baden und Duschen verbraucht, und etwa 22 Liter pro Tag werden durch die Toilette fortgespült. Nach dem Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) darf die Beseitigung das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigen. Um eine solche Beeinträchtigung zu vermeiden, sind Anlagen zur Abwasserbeseitigung unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben. Dies gilt laut ARAG Experten auch für Grundstückseigentümer.

Dichtigkeitsprüfung

Das WHG wird durch landesrechtliche Regelungen ergänzt. Dort sind mitunter Regelungen enthalten, die dem Grundstückseigentümer konkrete Pflichten zur Überprüfung der Abwasserbeseitigung auferlegen. So bestimmt beispielsweise § 61a Landeswassergesetz NRW, dass der Eigentümer eines Grundstücks unzugänglich oder im Erdreich verlegte Abwasserleitungen durch Sachkundige, also durch einen Fachbetrieb, auf Dichtheit zu überprüfen hat. Der Eigentümer erhält über die Ergebnisse der Überprüfung eine Bescheinigung, die er auf Verlangen der Gemeinde vorzulegen hat. Die Überprüfung ist in regelmäßigen Abständen von höchstens zwanzig Jahren zu wiederholen. Die erste Überprüfung soll entweder bei Erstellung oder im Falle bereits verlegter Leitungen bei Änderungen, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2015 durchgeführt werden. Diese Frist wird durch Gemeinden aber noch verkürzt, wenn sich das Grundstück in einem Wasserschutzgebiet befindet. Kommt der Hauseigentümer der Prüfung nicht oder nicht rechtzeitig nach, droht der Erlass eines Bußgeldbescheides, warnen ARAG Experten.

Ablauf und Kosten

Die Dichtigkeitsprüfung erfolgt - neben einer optischen Kontrolle - regelmäßig durch die Einleitung von Luft- oder Wasserdruck. Bleibt der Druck stabil, ist die Leitung dicht. Nimmt der Druck ab, muss die Leitung abgedichtet werden. Die Kosten für die Durchführung einer Dichtheitsprüfung sind regional unterschiedlich, liegen jedoch meist in einem Rahmen von etwa 200 bis 500 Euro. Für den Grundstückseigentümer empfiehlt es sich, vor Beauftragung eines Unternehmens zunächst die Preise der örtlichen Anbieter zu vergleichen. Gegebenenfalls ist es möglich, durch den Zusammenschluss mehrerer Grundstückseigentümer Rabatte auszuhandeln. Vorsicht ist stets bei unangemeldeten Besuchen sogenannter "Kanalhaie" geboten. Sie werden unter Berufung auf die Pflicht zur Dichtigkeitsprüfung vorstellig und unterbreiten in der Regel viel zu teure Angebote. Auskünfte über seriöse Unternehmen sind gegebenenfalls über die Gemeinde zu erhalten.

Fazit

Schadhafte Abwasserleitungen stellen eine massive Umweltbelastung dar und können beispielsweise im Falle eines Rohrbruchs große finanzielle Schäden anrichten, warnen ARAG Experten. Hauseigentümer sollten daher rechtzeitig reagieren, bevor sie in überfluteten Kellern stehen oder ein Bußgeldbescheid droht.
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