Wasserversorger und Betreiber einer Trinkwasseranlage
Grundsätzlich ist der Wasserversorger dazu verpflichtet, Trinkwasser in der gesetzlich vorgeschriebenen Qualität und Güte bis zum Ende der Hausanschlussleitung, in der Regel die Wasseruhr an der Hauptleitung im Haus, zu liefern. Ab diesem Punkt ist für die Qualität des Trinkwassers der jeweilige Eigentümer verantwortlich. Nach der Trinkwasserverordnung ist auch der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses Betreiber einer Trinkwasseranlage. Eigentümern solcher Immobilien werden in der Trinkwasserverordnung umfangreiche Anzeige-, Dokumentations-, Untersuchungs-, Handlungs- und Informationspflichten auferlegt. Der Betreiber einer Trinkwasseranlage ist verpflichtet, im jährlichen Turnus anhand mehrerer an verschiedenen Stellen der Anlage entnommenen Proben, die Konzentration von Legionellen zu überprüfen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind aufzuzeichnen, zehn Jahre verfügbar zu halten und innerhalb von zwei Wochen nach dem Prüftermin dem zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen. Eine solche Untersuchung kann dabei nur von einem registrierten Unternehmen durchgeführt werden. Welche Betriebe hier in Frage kommen, kann beim Landesgesundheitsministerium in Erfahrung gebracht werden. Dort werden entsprechenden Listen geführt.
Kosten
Die jährlich anfallenden Kosten für die wiederkehrenden Untersuchungen können Vermieter von Wohnraum auf Mieter umlegen, da es sich regelmäßig um Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung handelt. Eigentümergemeinschaften müssen ebenfalls dafür Sorge tragen, dass die gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig erfüllt werden.
Grenzwerte
Werden in einer Anlage die vorgeschriebenen Grenzwerte überschritten, ist der Eigentümer verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zur Aufklärung und zur Beseitigung der Störung zu ergreifen. Das zuständige Gesundheitsamt ist von der Überschreitung und von den Maßnahmen in jedem Falle zu unterrichten.
Aufbereitungsstoffe
Wird eine Trinkwasseranlage mit Aufbereitungsstoffen betrieben, so treffen den Eigentümer umfangreiche Informationspflichten. So muss der Eigentümer die Konzentration dieser Stoffe wöchentlich aufzeichnen, diese Aufzeichnungen mindestens sechs Monate für die Verbraucher zugänglich halten oder die Ergebnisse auf Anfrage zur Verfügung stellen. Eine Liste der zugelassenen Aufbereitungsstoffe können sich Interessierte unter http://www.umweltbundesamt.de/... herunterladen.
Informationspflicht
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern werden verpflichtet, dem Verbraucher jährlich aktuelles Informationsmaterial über die Qualität und Güte des bereitgestellten Trinkwassers zur Verfügung zu stellen. Grundlage für diese Informationen bilden die durchgeführten Kontrollen und Messungen.
Sanktionen
Um die in der Verordnung festgeschriebenen Ziele zu erreichen, hat der Gesetzgeber Verstöße gegen die Anzeige-, Dokumentations-, Untersuchungs-, Handlungs- und Informationspflichten mit empfindlichen Bußgeldern belegt. Wer als Betreiber einer Trinkwasseranlage fahrlässig oder gar vorsätzlich verunreinigtes Trinkwasser an den Verbraucher abgibt riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.