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Kostbares Trinkwasser

(lifePR) (Düsseldorf, )
Rund 130 Liter Trinkwasser täglich verbraucht heute jeder Bürger im Durchschnitt. Trinkwasser ist das am besten und am meisten kontrollierte Lebensmittel. Es darf nur solches Wasser als Trinkwasser abgegeben werden, das den strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnung genügt. Seit 2001 ist die TrinkwV in Kraft; mit dem Ziel den hohen Qualitätsstandard von Trinkwasser in Deutschland zu wahren und nach Möglichkeit zu steigern. Am 1. November 2011 tritt nun eine Änderung dieser Verordnung in Kraft. Mit der Änderung will der Gesetzgeber unter anderem Unklarheiten im Wortlaut der bisherigen Fassung beseitigen, aber auch Betreiber von Trinkwasseranlagen weiter reichende Pflichten auferlegen, um so den Schutz des Trinkwassers vor gesundheitsgefährdenden Verunreinigungen zu gewährleisten. ARAG Experten sagen, worum es geht:

Wasserversorger und Betreiber einer Trinkwasseranlage

Grundsätzlich ist der Wasserversorger dazu verpflichtet, Trinkwasser in der gesetzlich vorgeschriebenen Qualität und Güte bis zum Ende der Hausanschlussleitung, in der Regel die Wasseruhr an der Hauptleitung im Haus, zu liefern. Ab diesem Punkt ist für die Qualität des Trinkwassers der jeweilige Eigentümer verantwortlich. Nach der Trinkwasserverordnung ist auch der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses Betreiber einer Trinkwasseranlage. Eigentümern solcher Immobilien werden in der Trinkwasserverordnung umfangreiche Anzeige-, Dokumentations-, Untersuchungs-, Handlungs- und Informationspflichten auferlegt. Der Betreiber einer Trinkwasseranlage ist verpflichtet, im jährlichen Turnus anhand mehrerer an verschiedenen Stellen der Anlage entnommenen Proben, die Konzentration von Legionellen zu überprüfen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind aufzuzeichnen, zehn Jahre verfügbar zu halten und innerhalb von zwei Wochen nach dem Prüftermin dem zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen. Eine solche Untersuchung kann dabei nur von einem registrierten Unternehmen durchgeführt werden. Welche Betriebe hier in Frage kommen, kann beim Landesgesundheitsministerium in Erfahrung gebracht werden. Dort werden entsprechenden Listen geführt.

Kosten

Die jährlich anfallenden Kosten für die wiederkehrenden Untersuchungen können Vermieter von Wohnraum auf Mieter umlegen, da es sich regelmäßig um Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung handelt. Eigentümergemeinschaften müssen ebenfalls dafür Sorge tragen, dass die gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig erfüllt werden.

Grenzwerte

Werden in einer Anlage die vorgeschriebenen Grenzwerte überschritten, ist der Eigentümer verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zur Aufklärung und zur Beseitigung der Störung zu ergreifen. Das zuständige Gesundheitsamt ist von der Überschreitung und von den Maßnahmen in jedem Falle zu unterrichten.

Aufbereitungsstoffe

Wird eine Trinkwasseranlage mit Aufbereitungsstoffen betrieben, so treffen den Eigentümer umfangreiche Informationspflichten. So muss der Eigentümer die Konzentration dieser Stoffe wöchentlich aufzeichnen, diese Aufzeichnungen mindestens sechs Monate für die Verbraucher zugänglich halten oder die Ergebnisse auf Anfrage zur Verfügung stellen. Eine Liste der zugelassenen Aufbereitungsstoffe können sich Interessierte unter http://www.umweltbundesamt.de/... herunterladen.

Informationspflicht

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern werden verpflichtet, dem Verbraucher jährlich aktuelles Informationsmaterial über die Qualität und Güte des bereitgestellten Trinkwassers zur Verfügung zu stellen. Grundlage für diese Informationen bilden die durchgeführten Kontrollen und Messungen.

Sanktionen

Um die in der Verordnung festgeschriebenen Ziele zu erreichen, hat der Gesetzgeber Verstöße gegen die Anzeige-, Dokumentations-, Untersuchungs-, Handlungs- und Informationspflichten mit empfindlichen Bußgeldern belegt. Wer als Betreiber einer Trinkwasseranlage fahrlässig oder gar vorsätzlich verunreinigtes Trinkwasser an den Verbraucher abgibt riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
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