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Krankengeld auch nach Kündigung

(lifePR) (Düsseldorf, )
Verliert ein freiwillig versicherter Arbeitnehmer während einer Arbeitsunfähigkeit seinen Job, so behält er dennoch seinen Krankengeldanspruch. Laut ARAG Experten ist es ausreichend, wenn bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ein Beschäftigungsverhältnis besteht - wenn dieses später bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit beendet wird, entfällt dadurch nicht der Anspruch auf Krankengeld (Bayerisches LSG L 4 KR 268/06).
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