Generell unterliegen Schwangere einem besonderen Kündigungsschutz. Allerdings erst ab dem Zeitpunkt, von dem der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß. Daher raten ARAG Experten werdenden Müttern, ihren Arbeitgeber schnellstmöglich über die gegebenen Umstände zu informieren. Erfolgt diese Erklärung nämlich zu spät, ist der Kündigungsschutz verloren. Spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung ist der letzte Termin. Greift der Kündigungsschutz rechtfertigen nur besondere Vorkommnisse die Kündigung einer Schwangeren. Dazu müssen sich Arbeitgeber aber zuvor die Genehmigung bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde einholen. Wird eine Dame innerhalb der Probezeit schwanger, so wird ihr Vertrag in der Regel automatisch verlängert, läuft aber ein Zeitvertrag aus, kann nicht mit einer Fortführung gerechnet werden.
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