Der in einer Großküche beschäftigte Mann hatte die Kurznachrichten über einen Zeitraum von 22 Monaten geschrieben, damit einen Schaden von mehr als 2.500 Euro verursacht und dies auch eingeräumt. Die Adressaten der durchschnittlich 24 SMS pro Tag blieben im Prozess unklar. Die Catering-Firma hatte dem Mann im März 2010 zunächst fristlos und dann auch noch ordentlich gekündigt, nachdem die Unregelmäßigkeiten bei einer internen Revision aufgefallen waren. Die Kündigungen waren laut ARAG jedoch unwirksam, da seitens des Arbeitgebers eine frühere Reaktion - wie zum Beispiel eine Abmahnung - hätte erfolgen müssen. Denn Monat für Monat kamen hohe Handyrechnungen ohne dass etwas unternommen wurde. "Ihm hätte zuerst die gelbe Karte gezeigt werden müssen", sagte die Richterin. Der Schaden sei "kein Pappenstiel" und sei zudem auf eine "eindeutige Pflichtverletzung" des Klägers zurückzuführen (ArbG Frankfurt, Az.: 24 Ca 1697/10).
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