Sparkassen dürfen Prämiensparverträge ohne Laufzeit nicht vor Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen, da mit Blick auf das Bonusversprechen zugunsten des Kunden bis zu diesem Zeitpunkt ein konkludenter Kündigungsausschluss gilt. Ein darüber hinaus bestehender Ausschluss des Kündigungsrechts ist im Hinblick auf die unbefristete Laufzeit indes nicht anzunehmen. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14.05.2019 entschieden (Az.: XI ZR 345/18).
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