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Kündigungen müssen überzeugend begründet sein

(lifePR) (Düsseldorf, )
Bislang hatte er seine Mitarbeiterin in den höchsten Tönen gelobt und plötzlich hatte die Arzthelferin eine Kündigung im Briefkasten. Doch die hatte damit eigentlich nichts zu tun. Vielmehr hatte sich ihr Chef mit ihrem Ehemann überworfen. Dieser hatte einige Renovierungsarbeiten in der Arztpraxis durchgeführt, mit denen der Arzt unzufrieden war. Daraufhin kam es zu einem erbitterten Streit zwischen den Männern. Die Folge: Die ahnungslose Arzthelferin wurde entlassen, weil ihr Chef sich nicht in der Lage sah, aufgrund des Zerwürfnisses mit dem Ehemann weiterhin mit ihr zusammen zu arbeiten. Die ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass Kündigungen stets einen überzeugenden Kündigungsgrund benötigen, ansonsten sind sie schlichtweg unwirksam. Und ein eventuelles Fehlverhalten des Ehemannes sei keine ausreichende Begründung. Vielmehr muss die Rechtssphäre der beiden Eheleute strikt getrennt werden. So musste der Arzt seine Angestellte weiterhin beschäftigen (Arbeitsgericht Aachen, Az.: 2 Ca 1170/15).

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