Der KulturPass
Ganz frisch am 14. Juni gestartet, können sich alle Geburtstagskinder, die dieses Jahr ihre Volljährigkeit feiern, über ein ganz besonderes Geschenk freuen: 200 Euro vom Staat. Der Betrag steht laut ARAG Experten als digitales Guthaben zwei Jahre lang zur Verfügung und kann per App freigeschaltet werden. Gekauft werden können damit beispielsweise Tickets für Konzerte oder Eintrittskarten für die Oper, aber auch Bücher, Schallplatten oder Noten. Gleichzeitig soll der KulturPass den lokalen Kulturschaffenden und -anbietenden helfen, die Nachwirkungen der Corona-Pandemie zu überwinden. Zurzeit sind deutschlandweit bereits über 5.600 Anbieter mit rund 1,7 Millionen Produkten registriert.
So funktioniert’s
Die App für den KulturPass ist für iOS und Android in den jeweiligen App-Stores kostenfrei erhältlich. Wer dieses Jahr seinen 18. Geburtstag feiert, kann sich auf der Webseite www.kulturpass.de per Online-Ausweis-Verfahren registrieren. Damit das Budget freigeschaltet wird, müssen Nutzer in der App Alter und Wohnort in Deutschland nachweisen. Dafür benötigen sie nach Auskunft der ARAG Experten einen Online-Ausweis. Staatsangehörige anderer Länder der Europäischen Union, die in Deutschland wohnen, können sich mit einem elektronischen Ausweis (eID) registrieren, Drittstaatenangehörige benötigen einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT).
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Online-Funktion des Ausweises vor der ersten Nutzung aktiviert werden muss. Dazu haben die Ausweis-Inhaber vom Bürgeramt oder von der Ausländerbehörde eine PIN erhalten. Wer diese PIN nicht mehr findet, erhält beim zuständigen Bürgeramt kostenlos einen neuen Freischalt-Code für den Online-Ausweis. Eine neue PIN für den elektronischen Aufenthaltstitel ist kostenlos bei der Ausländerbehörde erhältlich.
Das Ticket oder den ausgewählten Artikel bekommen Nutzer vor Ort bei den jeweiligen Kulturanbietenden. Die Kosten für die abgerufenen Angebote werden den Anbietenden im Nachgang erstattet. Der KulturPass startet zunächst als Pilotprojekt. Bei erfolgreichem Verlauf soll das Programm fortgesetzt, auf jüngere Nutzer ausgeweitet und weiterentwickelt werden.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/